Welche rechtl. Grundlage erlaubt es Parteien mit Klimaschutzmaßnahmen zur Wahl anzutreten, die laut DIW ein gesetzlich verankertes Klimaziel von unter 1,5°C nicht erreichen können? Ist das legal?

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Frage von Steffen K. •

Welche rechtl. Grundlage erlaubt es Parteien mit Klimaschutzmaßnahmen zur Wahl anzutreten, die laut DIW ein gesetzlich verankertes Klimaziel von unter 1,5°C nicht erreichen können? Ist das legal?

Sehr geehrter Herr Bülow,

dieser Artikel der Tagesschau (https://www.tagesschau.de/inland/btw21/diw-studie-klimakrise-101.html) beschreibt dass die geplanten Maßnahmen zur Senkung der Erderwärmung keiner Partei die "gesetzlich" verankerten Klimaziele erreichen können. Ich bin mir nicht sicher in welchem Rahmen hier "gesetzlich" gemeint ist. Aber wenn ich vorhabe ein Gesetz zu brechen und vorher in meinem Wahlprogramm öffentlich darauf hinweise und dann nicht dafür bestraft werde verstehe ich hier die Verwendung des Begriffes: "Gesetz" nicht. Sind die Klimaziele nun gesetzlich verankert und ziehen bei einem Verstoß eine Strafe nach sich oder gibt es eigentlich gar keine "gesetzlich" verankerten Ziele?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10. September 2021.

Die am 31. August in Kraft getretene Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass Deutschland bis 2030 65 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoßen und spätestens 2045 komplett klimaneutral sein soll. Die Bewertung des DIW und der von mir sehr geschätzten Energie- und Klimaexpertin Claudia Kemfert, dass keine Partei mit den in ihren Wahlprogrammen formulierten Klimamaßnahmen das Reduktionsziel für 2030 erreicht, bestätigt leider meine Erfahrungen im Bundestag: Die Dringlichkeit von echtem Klimaschutz ist noch immer nicht ausreichend angekommen. Zu sehr lassen sich viele von Profitlobbyismus beeinflussen oder haben Angst, den Menschen wirklich zu sagen, dass sich etwas ändern muss.

Zur rechtlichen Frage: Ich bin kein Jurist, aber die Parteien weisen ja nicht öffentlich darauf hin, dass sie die Ziele des Klimaschutzgesetzes mit ihren Maßnahmen nicht erreichen können. Juristisch ist es sicher schwer nachzuweisen, dass die genannten Maßnahmen nicht ausreichend sein werden.

Das von Ihnen angesprochene Problem, dass in Wahlprogrammen angekündigte Maßnahmen nicht zum gesetzlichen festgelegten Ziel führen, könnte man auch für etliche andere politische Bereiche feststellen: Rente, Angleichung der Lebensverhältnisse, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere etc.

Das schlimmste ist, dass nach meiner Erfahrung nicht mal ansatzweise alle Maßnahmen durchgesetzt werden, die an der Regierung beteiligte Parteien vorher in ihren Wahlprogrammen formuliert haben. Was das für den für uns Menschen essentiellen Klimaschutz bedeutet, mag man sich nicht vorstellen.

Mit solidarischen Grüßen

Marco Bülow