Höflich verweise ich Sie auf meine Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24.04.2024.
Klar ist: Wer Geldautomaten sprengt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Derartige Angriffe erfüllen in der Regel den Tatbestand des § 308 Strafgesetzbuch (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) in Tateinheit mit § 243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Auch eine, mindestens einfache, Körperverletzung (§ 223) kommt in Betracht.
Gerda Hofmann wurde von ihren Dienstpflichten als Leiterin des Referats in der Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums entbunden.
Das Leid der Opfer der SED-Diktatur anzuerkennen ist uns als Freien Demokraten ein wichtiges Anliegen.
Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes.
Am 17. März 2023 hat der Bundestag mehrheitlich die sogenannte Wahlrechtsreform beschlossen. Mit der Wahlrechtsreform hat die Ampelkoalition das geschafft, was über mehrere Legislaturperioden hinweg vergeblich versucht wurde.