Frage an Marcus Eschborn bezüglich Naturschutz

Marcus Eschborn, Rechtsanwalt, Wahlkreisbewerber der ÖDP im Landtagswahlkreis Ingelheim am Rhein
Marcus Eschborn
ÖDP
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Frage von Martin D. •

Frage an Marcus Eschborn von Martin D. bezüglich Naturschutz

Lieber Herr Eschborn,
in vielen Politikerreden wird von der großen Bedeutung des Naturschutz gesprochen. Besserer Artenschutz, also z.B. Förderung des Insektenschutzes, wird "gefühlt" von allen Parteien gewollt. Und das seit Jahren! Doch wirklich passiert ist nicht viel. Was macht Ihre Partei, was machen Sie anders, wenn Sie im Landtag vertreten sind?

Marcus Eschborn, Rechtsanwalt, Wahlkreisbewerber der ÖDP im Landtagswahlkreis Ingelheim am Rhein
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Dreß,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Da die ÖDP keine Unternehmensspenden annimmt und sich auch nicht von Firmen sponsern lässt sind wir in der Lage die notwendigen Reformen für mehr Artenschutz umzusetzen. Um das massenhafte Artensterben zu stoppen brauchen wir dringend eine Agrarreform hin zu einer regenerativen ökologischen und vorwiegend bäuerlichen Landwirtschaft, müssen wir der Flächenversiegelung den Kampf ansagen und mehr Flächen unter Naturschutz stellen.

Die ÖDP setzt sich für eine Umstellung auf biologische Wirtschaftsweisen ein. Unser Ziel ist eine Steigerung des ökologischen Landbaus auf 50 % der Bewirtschaftungsfläche bis 2030. Dies führt auch zu einer Steigerung der Biodiversität und Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft. Sinnvoll wäre aus unserer Sicht die Wiederherstellung früher einmal reichlich vorhandener Gliederungselemente in der Landwirtschaft, wo kleinteiligere Acker- und Wiesenflächen mit ihren zahlreichen Grenzenflächen zu einer größeren Biodiversität geführt haben. Kleinere Einheiten tragen so selbst im
konventionellen Anbau zu mehr Artenvielfalt bei. Durch anhaltende Flurbereinigungen sind außerdem vielfach Hecken verloren gegangen, die für das Kleinklima wichtig wären, das Austrocknen von Böden reduzieren helfen
und für Insekten von großer Bedeutung wären.

Tragen die Landwirte und Winzer zur Erhaltung von Kulturlandschaft, Biotopen und Arten bei, sollen sie stärker finanziell gefördert werden. Konkret will die ÖDP einen Existenzsicherungsvertrag auf Gegenseitigkeit, bei dem das Land den Bauern einen Vertrag für ökologische Produktion und Erhalt der Kulturlandschaft anbietet. Vielseitiger Fruchtwechsel im Ackerbau und Begrünung in Dauerkulturen wie Wein- und Obstbau sind hierfür wesentliche Elemente. Hilfreich sind auch das Anhäufen von Lesesteinen an Feldrändern, die Pflege bestehender Hecken, die Neuanlage windbrechender Hecken und das Anlegen von Blühstreifen.

Die Landesregierung soll sich außerdem dafür einsetzen, dass nach den Methoden der Permakultur oder der Agroforstwirtschaft bewirtschaftete Flächen bei der Agrarförderung nicht ausgeschlossen oder benachteiligt werden und sich die Rahmenbedingungen für diese Bewirtschaftungsformen verbessern. Die Agrarförderrichtlinien sind hierzu falls nötig anzupassen.

Wir setzen uns dafür ein, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gezielter vorzunehmen und hinsichtlich Art, Menge und der Häufigkeit deutlich zu reduzieren. Hierzu kann insbesondere der biologische Pflanzenschutz beitragen.

Nachweislich giftige Mittel wie Glyphosat oder Neonikotinoide sind zu verbieten.

Wir kritisieren, dass auch Rheinland-Pfalz unter grüner Regierungsbeteiligung einen Antrag auf Notfallzulassung des Wirkstoffes Thiamethoxam zur Beizung von Saatgut gestellt hat. Zwar ist das Ziel Blattläuse zu töten, die eine Zuckerrübenkrankheit übertragen, aber Neonicotinoide wie Thiamethoxam töten wahllos und tragen somit zum massiven Insekten- und Artenschwund bei. Es hat sich gezeigt, dass virusübertragende Blattläuse Nutznießer des Klimawandels sind. Da die Rübenanbauer Opfer der unzureichenden Klimaschutzpolitik sind, müssen sie meines Erachtens
wirtschaftlich für die durch den Klimawandel verursachten Schäden entschädigt werden. Auch bietet hier die Umstellung auf ökologischen Landbau Zukunftsperspektiven.

Wir fordern u.a. den Erhalt von planungsrechtlichen Festsetzungen zu Vorrangflächen für den Naturschutz und dass diese in nachgeordneten Planungen unbedingt Bestand haben. Im Landesentwicklungsprogramm sind aufgrund der Ergebnisse der Planung vernetzter Biotopsysteme Kernräume für den Arten- und Biotopschutz auszuweisen.

Unser Ziel ist, dass netto keine weitere Flächenversiegelung stattfindet. Die negativen Einflüsse der bereits vorhandenen Flächenversiegelung müssen durch geeignete Maßnahmen abgemildert werden.

Um den ausufernden Flächenbedarf zu bremsen bzw. zu steuern ist die Einführung von handelbaren Flächenzertifikaten einzuführen. Neue Bebauung ist an den Rückbau bzw. die Aufhebung von Bauflächenausweisungen gekoppelt.
Werden neue Flächen überbaut, muss an anderer Stelle für Ausgleich gesorgt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Eschborn