Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Antwort ausstehend von Marcus Optendrenk CDU
Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Die entsprechenden Zahlungen sind bei den Beschäftigten einschließlich Nachzahlungen seit April 2026 bereits angekommen.
Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Ich bitte auch im Interesse derjenigen, die das alles erarbeiten, umsetzen, in Verbändebeteiligungen bewerten und im Gesetzgebungsverfahren in Landesregierung und im Landtag zu beraten haben, um ein wenig Verständnis.
Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.
