Antwort 15.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der sog. "Verbändebeteiligung", wird dann im Kabinett beschlossen und dann voraussichtlich im Oktober dem Landtag zugeleitet.

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der sog. "Verbändebeteiligung", wird dann im Kabinett beschlossen und dann voraussichtlich im Oktober dem Landtag zugeleitet.
Die zweite Stufe der Anpassung der Alimentation an die Vorgaben des BVerfG befindet sich derzeit in der Verbändebeteiligung. Dieses Verfahren ist bei allen Landesgesetzen vorgesehen, um frühzeitig die Interessen und die Argumente der zu beteiligenden Verbände mit abwägen zu können.
Das ist keine Fortentwicklung der Rechnung, das ist komplett neu.