Wer versucht hier rechnerisch nun korrekt die Beamten nach den Vorgaben aus Karlsruhe zu besolden ? Sie, Herr Optendrenk, oder Ihr Kollege, der Finanzminister des Bundes, Herr Dobrindt?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
im Gesetzentwurf des Bundes vom Mai diesen Jahres beabsichtigt der Finanzminister Dobrindt die Karlsruher Vorgaben bzgl. der Beamtenbesoldung umzusetzen.
Auch Sie nehmen für sich in Anspruch dies zu tun....
Vergleicht man die geplante Besoldung für das Eingangsamt A11 zwischen NRW und BUND fällt folgendes auf:
NRW: Grundgehalt 4115€ zzgl. 600€ unterstelltem Partnereinkommen pro Monat (ab Jan. 2027)
BUND: Grundgehalt 5000€ zzgl. 1830€ unterstelltem Partnereinkommen pro Monat
Mit anderen Worten: Sollte Herr Dobrindt richtig liegen, müssten Sie das Grundgehalt A11 auf nahezu 6000€ anheben!
Herr Optendrenk, glauben Sie ernsthaft, dass sich Ihr Amtskollege Dobrindt derart verrechnet hat?
Bei der nächsten Landtagswahl werden die Stimmen der Beamtenfamilien mit Sicherheit eine gewichtige Rolle spielen....
Ich hoffe, dass es noch zu Nachbesserungen in Ihrem Gesetzentwurf kommt!
Mit freundlichen Grüßen
Guideon S.
Sehr geehrter Herr S.,
die Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation aus dem Urteil des BVerfG vom September 2025 setzen wir bekanntlich in zwei Schritten um. Der erste Schritt ist durch die erweiterte 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses (mit 3,36 Prozent linearer Erhöhung für 2026) bereits erfolgt und umgesetzt. Im zweiten Schritt passen wir die Systematik der Alimentation an das Kriterium des Median-Äquivalenz-Einkommens an. Dies unterscheidet sich von der bisherigen Systematik, die an die Grundsicherung und damit auch an die Haushaltsgröße und Kinderzahl maßgeblich anknüpfte, sehr spürbar. Das liegt aber nicht im Ermessen des Besoldungsgesetzgebers, sondern folgt aus der Rechtsprechung. Dieses Median-Äquivalenz-Einkommen wird nicht durch das Land errechnet, sondern ist eine von den Statistikbehörden errechnete Größe, die auch jährlich angepasst wird.
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der sog. "Verbändebeteiligung", wird dann im Kabinett beschlossen und dann voraussichtlich im Oktober dem Landtag zugeleitet. In dem etwa 150seitigigen Gesetzentwurf sind auch umfangreiche Berechnungen und Tabellen zu finden, aus denen die Herleitung und Ableitung der Alimentation dann abgelesen werden kann.
Das Gesetz wird dann im Landtag beraten und soll zum 1.1.2027 in Kraft treten.
Aufgrund der gewählten Systematik von Erhöhung der Grundbesoldung, Abschmelzen der Familienzuschläge und Gewährung von Ausgleichszulagen ist sichergestellt, dass keine Beamtin/kein Beamter durch die Neuregelung weniger in der Tasche hat als nach der bisherigen Rechtslage. Die meisten werden spürbar mehr im Portemonnaie haben.
Damit wird dem Zweck der Neuregelung Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk
