Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos
Antwort 23.09.2021 von Marcus Weinberg parteilos
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos
Antwort ausstehend von Marcus Weinberg parteilos
Antwort 23.09.2021 von Marcus Weinberg parteilos
Nach unserer Überzeugung soll der BGH gerade nicht für jeden Fall eine weitere Überprüfungsinstanz sein, er soll vielmehr nur sehr ausgewählte Rechtsfragen entscheiden müssen
Antwort 16.09.2021 von Marcus Weinberg parteilos
Ich kann Ihren Unmut verstehen und persönlich bedauere ich es sehr, dass es zu keiner Einigung zwischen der Eigentümerin und dem Betreiber des Milchbetriebes gekommen ist. Doch unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger auf geltendes Recht verlassen kann. Daher war eine Versagung der Genehmigung für den Verkauf des Grundstücks aufgrund der vorliegenden Sach- und Rechtsgrundlage nicht möglich.