Warum wurde die EU-Beihilferechtsstelle der Wirtschaftsbehörde nicht eingeschaltet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Elbtower-Grundstücks unter Marktwert im Einklang mit dem EU-Beihilferecht steht?

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Mareike Engels
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Frage von Peter S. •

Warum wurde die EU-Beihilferechtsstelle der Wirtschaftsbehörde nicht eingeschaltet, um zu prüfen, ob der Verkauf des Elbtower-Grundstücks unter Marktwert im Einklang mit dem EU-Beihilferecht steht?

Sehr geehrte Frau Engels,
in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Mai wurde diskutiert, wie der Senat die Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen beim Verkauf des Grundstücks für den Elbtower prüft. Im Protokoll (S.8) heißt es, in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sei „in Abstimmung mit der Beihilferechtsstelle der Behörde für Wirtschaft und Innovation eine juristische Prüfung vorgenommen worden.“

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/vorgang/73849

Allerdings bestreitet die BWI jegliche Mitwirkung an der juristischen Prüfung durch die BSW. Wörtlich gestern in der Antwort zu meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten:

"die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, war inhaltlich in keiner Weise mit dem Vorgang „EU-beihilferechtliche Beratung Grundstücksverkauf Elbtower“ befasst (...), es gab daher weder einen Austausch von Dokumenten noch eine rechtliche Beratung/ Prüfung durch die BWI."

https://fragdenstaat.de/a/250045

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

Im Rahmen der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17.05. hat Frau Staatsrätin Thomas erklärt, dass eine zusätzliche juristische Prüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vorgenommen wurde. Im Zusammenhang mit dieser Prüfung hat es einen allgemeinen Austausch mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) gegeben. Die juristische Prüfung oblag nach unserer Kenntnis der BSW, weitergehende Fragen müssten daher auch durch diese Behörde beantwortet werden.

Herzliche Grüße,

Mareike Engels

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