Frage an Maria Klein-Schmeink bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Maria Klein-Schmeink
Maria Klein-Schmeink
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Veronika F. •

Frage an Maria Klein-Schmeink von Veronika F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,

die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht und ist immer noch nicht veröffentlicht. Höhere Nummern dagegen schon.
Der für diese Petition zuständige Abgeordnete Marian Wendt machte bereits 2016 mit Aktivitäten gegen die Homöopathie auf sich aufmerksam, indem er maßgeblich daran beteiligt war, den von Homöopathinnen und Homöopathen mit viel Herzblut geleiteten Verein Internationales Hahnemannzentrum Torgau aus dem historischen Freihaus zu verdrängen, indem der Begründer der Homöopathie, Dr. Samuel Hahnemann von 1805-1811 lebte und sein Organon der Heilkunst schrieb, und dessen aufwändige Renovierung zu erheblichen Teilen von Geldern der homöopathischen Gemeinschaft finanziert wurde.
Was steckt dahinter? Warum diese Verzögerung? Und sollte das Hahnemannzentrum Torgau nicht wieder der Öffentlichkeit als solches zugänglich gemacht werden?

Mit freundlichen Grüßen
V. F.

Maria Klein-Schmeink
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau F.,

zu der von Ihnen konkret benannten Petition können wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu geben, gerne erläutere ich Ihnen jedoch das allgemeine Verfahren:
Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen - unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird.
Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Ausschusses zu veröffentlichen, wird gemäß der "Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gegeben sind. Diese Prüfung kann abhängig von der Komplexität unterschiedlich lang dauern. Deshalb kann es sein, dass Petitionen mit höherer ID-Nummer bereits veröffentlicht sind.

Über die Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung wird die oder der Petent*in informiert; bei positivem Entscheid wird die Petition dann veröffentlicht.
Eine Petition wird aber auf jeden Fall im regulären Petitionsverfahren bearbeitet/geprüft - das ist unabhängig davon, ob sie zuvor veröffentlicht wird bzw. war.

Die Umstände zum Umzug des Vereins Internationales Hahnemannzentrum sind mir nicht bekannt, darum kann ich mich dazu auch nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink

i.A. Sabine Peter
(Büro MdB Maria Klein-Schmeink)

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