Antwort 28.02.2023 von Marion Gentges CDU
zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet.
zutreffend ist, dass die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein durchgehend die Beinennung verwendet.
Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass gut integrierten Migrantinnen und Migranten, die Deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, in Deutschland auch ein dauerhafter Aufenthaltstitel ermöglicht werden soll.
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.