Frage an Mark Helfrich bezüglich Finanzen

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Mark Helfrich
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Frage von Volker U. •

Frage an Mark Helfrich von Volker U. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Helfrich,

durch die lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) bin ich auf das Klimaschutzprogramm 2030 aufmerksam gemacht worden. Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme steht unter anderem, dass "die Mindestanforderungen an die energetischen Maßnahmen" erfüllt sein müssen.
Allerdings konnte mir bislang niemand diese "Mindestanforderungen" definieren. Auch in den Veröffentlichungen zu diesem Gesetz habe ich nichts gefunden.
Darum wende ich mich nun an Sie:
Wir wollen zeitnah unser Dach sanieren lassen und es macht finanziell einen großen Unterschied, ob ein U-Wert von 0,20 W/(qm*K), wie es die EnEv 2016 vorgibt, erreicht werden muss, oder ob der Kfw-Standard mit einem U-Wert von 0,14 W/(qm*k) entscheidend ist.
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
V. U.

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Sehr geehrter Herr Ulrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworte.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung eine Vielzahl an Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen vorgesehen.

Bereits Ende 2019 haben wir im Deutschen Bundestag die von Ihnen angesprochene steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung beschlossen. Sie trat zum 1.1.2020 in Kraft und ergänzt als weitere Säule die existierenden Förderkulisse und kann deshalb bereits mit der Einkommensteuerklärung für 2020 im Jahr 2021 geltend gemacht werden.

Die von Ihnen angesprochenen technischen Mindestanforderungen, die für die steuerliche Förderung erfüllt sein müssen, sind in der begleitenden Rechtsverordnung („Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“) festgeschrieben. Diese können Sie im Internet einsehen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/index.html .

Die energetischen Anforderungen der steuerlichen Förderungen an sanierte Dachflächen sind darin identisch zu den energetischen Anforderung der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“.

Sie sollten daher prüfen, welche Förderung in Ihrem Fall finanziell attraktiver ist. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei der KfW zusätzlich zu einem zinsgünstigen Darlehen (max. 50.000 € bei Einzelmaßnahmen zu einem Zins von aktuell 0,75 %) auch einen nicht ganz unerheblichen Tilgungszuschuss (20 % bei Einzelmaßnahmen) erhalten. Wenn Sie die vollen 50.000 € KfW-Kredit benötigen, müssten Sie in diesem Fall nur 40.000 € zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Ich hoffe Ihnen mit meine Antwort geholfen zu haben und freue mich, dass Sie einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

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