Warum darf sich der Petitionsausschuss des Parlaments nicht mit einer Petition befassen, in der es um vermutete Missstände in der Tätigkeit des Sekretariats der EU-Bürgerbeauftragten geht?

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Markus Buchheit
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Frage von Claus S. •

Warum darf sich der Petitionsausschuss des Parlaments nicht mit einer Petition befassen, in der es um vermutete Missstände in der Tätigkeit des Sekretariats der EU-Bürgerbeauftragten geht?

Es geht um die Petition Nr. 0658/2023, eingereicht von Peter Schönberger, deutscher Staatsangehörigkeit, zur Einhaltung des Kodex für gute Verwaltungspraxis durch das Sekretariat der Europäischen Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit seinem Fall, die für unzulässig erklärt worden ist.

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0658%252F2023/html/Beachtung%2Bdes%2BKodex%2Bf%25C3%25BCr%2Bgute%2BVerwaltungspraxis%2Bdurch%2Bdas%2BSekretariat%2B%2Bder%2BEurop%25C3%25A4ischen%2BB%25C3%25BCrgerbeauftragten

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