Frage an Markus Ferber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Markus Ferber
CSU
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Frage von Manfred D. •

Frage an Markus Ferber von Manfred D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

obwohl das Grundgesetz keine Voksabstimmungen vorsieht, wollen Sie unbedingt eine Volksabstimmung über das europäische Regelwerk. Wie geht das zusammen?

Soll diese Abstimmung eigentlich EU-weit stattfinden oder nur in den jeweiligen angehörigen Staaten? Brauchen wir nicht ein einheitliches europäisches Regelwerk, wenn europaweit abgestimmt werden soll? Wenn Abstimmungen nur in den jeweiligen Mitgliedsstaaten stattfinden, welche Auswirkungen hat es dann, wenn die Einwohner der jeweiligen Mitgliedssataten unterschiedlich abstimmen wie z. B. bei den EU-Referenden in einzelnen Mitgliedsstaaten? Soll dann in europa unterschiedliches Recht gelten - mit unterschiedlicher Wirkungstiefe? Hat aber die EU nicht gerade die Aufgabe, einheitliche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten herzustellen?

Wollen Sie diesen einheitlichen europpäischen Binnenmarkt wieder abschaffen? Hat dieser für ein Exportland wie Deutschland eher Nachteile als Vorteile?

Welche Maßnahmen für die Einführung der von Ihnen in Interviews geforderten Volksabstimmungen haben Sie bislang im Europäischen Parlament unternommmen - und mit welchen Ergebnissen?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Deinlein

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CSU

Sehr geehrter Herr Deinlein,

vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.

Da, wie Sie richtig anmerken, dass Grundgesetz keine Volksabstimmungen vorsieht, müsste für die Möglichkeit, Referenden über große europäische Vorhaben wie etwa die Änderung der Grundlagenverträge abzuhalten, das Grundgesetz geändert werden. Dazu ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag notwendig.

Generell wird der Vertrag von Lissabon gemäß den jeweiligen nationalen Vorschriften von den Mitgliedsstaaten ratifiziert, d.h. die Mitgliedstaaten entscheiden, ob es darüber Referenden gibt. Egal, welchen Weg ein Land wählt, zustimmen müssen alle Mitgliedstaaten, damit es eine Änderung der EU-Grundlagenverträge gibt. Endet also eine Abstimmung negativ, ist der Ratifikationsprozess fürs Erste angehalten. Es wird aber dann kein unterschiedliches Recht in den einzelnen Staaten gelten, wie Sie es vermuten. Zudem halte ich es nicht für sinnvoll, um effizient bei der Gesetzgebung zu sein, über alle Gesetzesvorhaben Referenden abzuhalten. Denn den einheitlichen europäischen Binnenmarkt möchte ich natürlich nicht abschaffen, dahingehend habe ich mich auch nie geäußert. Der Binnenmarkt ist die größte Errungenschaft der EU und unsere Maßnahmen zielen stets darauf ab, ein reibungsloses Funktionieren zu gewährleisten.

Der Vertrag von Lissabon sieht die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens vor, bei dem mindestens eine Million Unionsbürger die Europäische Kommission auffordern können, einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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