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Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes? Werden Sie sich dagegen stellen?

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Markus Koob
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Frage von Susanne B. •

Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes? Werden Sie sich dagegen stellen?

In einer offenen Demokratie muss die Tätigkeit eines Abgeordneten/Ministers (*in) etc. überprüfbar sein. Das berechtigte Interesse entsteht ausschließlich, weil wir Bürger*innen dieses Landes sind. Und dann auch noch planen, NGOs auszuschließen - Greenpeace, WWF, Ärzte ohne Grenzen, Foodwatch, Abgeordnetenwatch etc. Das darf nicht sein!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst ist wichtig festzuhalten, dass derzeit noch kein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung oder Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes vorliegt. Grundlage der aktuellen Debatte sind Beschlüsse des Koalitionsausschusses, die Teil eines Programms für Aufschwung und Beschäftigung sind.

Die einschlägige Passage lautet wie folgt: 

"Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken. Wir wollen unsere Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen schützen, indem wir die Namen der Mitarbeitenden schwärzen. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen wollen wir die staatliche Resilienz erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie dem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung stärker Rechnung tragen. Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen."

Von einer bereits beschlossenen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes kann daher keine Rede sein. Vielmehr geht es nach derzeitigem Stand um eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen.

Nach meinem Verständnis sollen auch künftig Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen als Privatpersonen Anfragen stellen können, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch offen und wird erst im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Auch zu möglichen Gebührenhöhen gibt es bislang keine abschließende Regelung. Zahlen von bis zu 10.000 Euro beruhen nach meiner Einschätzung derzeit auf Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit dem angekündigten Kostendeckungsprinzip. Ob solche Beträge tatsächlich vorgesehen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar sagen.

Dass die Vorschläge kontrovers diskutiert werden, halte ich für richtig. Transparenz staatlichen Handelns ist ein hohes Gut und ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Gleichzeitig müssen berechtigte Informationsinteressen mit dem Schutz von Beschäftigten, Sicherheitsinteressen und dem Schutz besonders sensibler Bereiche in Einklang gebracht werden.

Welche konkreten gesetzlichen Änderungen am Ende vorgeschlagen werden, wird sich erst im parlamentarischen Verfahren zeigen. Diese werde ich sorgfältig prüfen. Einen bereits feststehenden Ausschluss von Nichtregierungsorganisationen oder eine vollständige Abschaffung des Informationszugangs sehe ich nach dem derzeitigen Stand jedoch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Koob

 

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