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Was unternehmen Sie konkret gegen die Ungleichbehandlung der sächsischen Arbeitnehmer ggü. den anderen Bundesländern durch die Buß- und Bettag-Mehrbelastung (bis zu 331 €) in der Pflegeversicherung?

Markus Reichel im Sitzen
Markus Reichel
CDU
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Frage von Jonas M. •

Was unternehmen Sie konkret gegen die Ungleichbehandlung der sächsischen Arbeitnehmer ggü. den anderen Bundesländern durch die Buß- und Bettag-Mehrbelastung (bis zu 331 €) in der Pflegeversicherung?

§ 58 Abs. 3 SGB XI

Markus Reichel im Sitzen
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Beitrag der sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der sozialen Pflegeversicherung. Das Thema begegnet mir regelmäßig im Austausch vor Ort, und ich nehme die Kritik an der bestehenden Ungleichbehandlung sehr ernst.

Die derzeitige Sonderregelung geht auf die Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er-Jahre zurück. Damals wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass ein zusätzlicher Feiertag entfallen sollte, um die Kosten der neuen Versicherung abzufedern. Sachsen hat den Buß- und Bettag beibehalten – deswegen zahlen Arbeitnehmer hier bis heute einen höheren Beitragssatz.

Wichtig ist dabei ein Punkt, der in der öffentlichen Debatte oft vergessen wird: Sachsen hat mit 11 gesetzlichen Feiertagen (in einigen Regionen 12) keineswegs mehr Feiertage als andere Bundesländer. In Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland gibt es ebenfalls 12 Feiertage, in Bayern sogar bis zu 14 in einigen Regionen. Das Argument, Sachsen müsse den höheren Beitrag zahlen, entspricht daher nicht der tatsächlichen Rechtslage. Die Regelung ist historisch entstanden, nicht sachlogisch.

Die Landes-CDU in Sachsen betont zudem regelmäßig die Bedeutung des Buß- und Bettags. Gleichzeitig wird die bestehende Ungleichbehandlung von vielen als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Diese Diskussion nehme ich auf und trage diese auch an die entsprechenden Fachkollegen meiner Fraktion – gerade weil die Faktenlage zeigt, dass Sachsen im Feiertagsvergleich nicht aus dem Rahmen fällt. Ich setze mich dafür ein, dass die Regelung des § 58 Abs. 3 SGB XI im Rahmen der anstehenden Pflege-Reformen erneut auf die Tagesordnung kommt und werde das Thema weiter aktiv begleiten. Auf dem kommenden Landesparteitag in Leipzig werden wir außerdem einen solchen Antrag einbringen. Denn mir ist wichtig, dass wir eine sachliche und faire Lösung finden, die die Beschäftigten in Sachsen entlastet, ohne die Stabilität der Pflegeversicherung zu gefährden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Reichel

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