Frage an Markus Söder bezüglich Wirtschaft

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Frage an Markus Söder von Markus H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Söder,

in der EU - das zeigt das Portal EULIS (European Land Information Service, URL: http://eulis.eu ) - ist in zahlreichen Ländern, darunter u.a. Österreich, die Einsicht in das Grundbuch öffentlich. Niemand zweifelt daran, dass diese Rechtspraxis in Österreich aus Sicht des Datenschutzes absolut zulässig und unbedenklich ist. Deutschland hingegen nimmt an dem von der EU-Kommission geförderten Projekt EULIS (European Land Information Service, URL: http://eulis.eu ) nicht einmal teil. Auch knüpft Deutschland die Einsicht in das Grundbuch an die Glaubhaftmachung eines "berechtigten Interesses".

Ich habe in diesem Zusammenhang drei Fragen an Sie:

Erstens: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland Mitglied bei EULIS (European Land Information Service) wird?

Zweitens: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Deutschland das Erfordernis eines „berechtigten Interesses“ zur Einsicht in das Grundbuch abgeschafft wird und das Grundbuch somit geöffnet wird? Die Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass ein für Jedermann zugängliches Grundbuch auch und gerade in Deutschland die Investitionsbereitschaft erheblich steigern würde und damit zum Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland entscheidend beitragen würde. Ich halte die Öffnung des Grundbuchs, die in Deutschland in der Novelle im Rahmen des DaBaGG - Datenbankgrundbuchgesetz - erneut versäumt wurde, zur nachhaltigen Sicherung des deutschen Wirtschaftsstandorts für künftige Generationen für unverzichtbar.

Drittens: Sofern Sie die vorstehende, zweite Frage mit "ja" beantworten: Wie sehen Ihre Bemühungen diesbezüglich aus?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Markus Huber

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Sehr geehrter Herr Dr. Huber,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Zuständigkeit für Grundbuchangelegenheiten liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Es wird gebeten, sich insoweit dorthin zu wenden.

Deutschland und Bayern haben im europäischen Vergleich einen sehr hohen Datenschutzstandard, auf den unsere Bürger vertrauen können, insbesondere wenn es dabei um höchstpersönliche Informationen wie z. B. Vermögens- oder Eigentumsverhältnisse geht. Die Zugänglichmachung dieser Daten für Dritte muss immer an ganz klare rechtliche Bedingungen geknüpft sein und sich auf absolut notwendige und berechtigte Ausnahmen beschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder, MdL
Staatsminister

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