Frage an Martin Bartsch bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Martin Bartsch
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Frage an Martin Bartsch von Günter R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu den allgemeinen Rauchverboten? Erfordert es ein vernünftiger Nichtraucherschutz wirklich, die rauchenden Menschen weitestgehend von der Teilhabe am öffentlichen Leben auszuschliessen? Ist nicht auch die freie Entfaltung des persönlichen Lebensstils ein Bürgerrecht? (Vgl. Minderheitsvotum des Verfassungsrichters Johannes Masing im Urteil des BVerfG vom 30.07.08)

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Sehr geehrter Herr Ropohl,

grundsätzlich ist die freie Entfaltung des persönlichen Lebensstils uns ein wichtiges Anliegen. Dieses persönliche Recht endet aber, wie andere Rechte auch, in dem Moment, wo die Rechte anderer dadurch beschnitten werden. Nichtraucher haben ein Recht auf eine rauchfreie Umgebung. Ich denke, dass die gegenwärtige Regelung diesem Anspruch gerecht wird. Ich sehe auch nicht, wieso die Raucher dadurch von der Teilhabe vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden. Sie müssen lediglich für diesen Zeitraum auf ihre Angewohnheit verzichten oder dafür einen Bereich aufsuchen, in dem das Rauchen gestattet ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Bartsch