Frage an Martin Bill bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Martin Bill (C) Henning Angerer
Martin Bill
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Falk H. •

Frage an Martin Bill von Falk H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Bill,

wieso bewerben Sie sich auf der Wahlkreisliste und der Bezirksliste gelichzeitig?
Wie gewichten Sie Ihre Tätigkeiten, sollten sie bei beiden Listen die notwenigen Stimmen erhalten?

Martin Bill (C) Henning Angerer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heckenberger

Ich bewerbe mich in Barmbek-Uhlenhorst sowohl auf der Wahlkreisliste für die Bezirksversammlung als auch auf der Wahlkreisliste für die Bürgerschaft.

Auf der Wahlkreisliste der Bezirksversammlung bin ich auf Platz 1, auf der für die Bürgerschaft auf Platz 2. Ich gehe nicht davon aus, dass ich in die Bürgerschaft gewählt werde und freue mich auf die Arbeit in der Bezirksversammlung. Ich möchte dort die Themen Verkehr und Stadtentwicklung bearbeiten.

Das Wahlrecht war in der durch Volksentscheid beschlossenen Form so konzipiert, dass die Reihenfolge aller Listen vom Wähler beliebig verändert werden konnte. Die Mehrheit der CDU in der Bürgerschaft hat dieses Wahlrecht aber durch ein neues Wahlgesetz verändert (angeblich leichte Korrekturen) Somit ist die Reihenfolge quasi wieder fest, da es unwahrscheinlich ist, dass ein Kandidat so bekannt ist und so viele Stimmen direkt erhält, dass er die hohe Hürde überwindet und nach vorne rückt.

Von den fünf Direktkandidaten im Wahlkreis Barmbek-Uhlenhorst-Dulsberg-Hohenfeld wird die GAL hoffentlich einen Sitz erringen. Somit wäre dass dann Frau Dr. Gümbel. Auf Platz zwei bin ich ein sog. Nachrücker für den Fall, dass Frau Gümbel aus der Bürgerschaft ausscheidet.

Für die Bezirksversammlung hofft die GAL mind. drei Direktmandate im Wahlkreis zu erringen. (insgesamt sind es 12) Ich hoffe somit, dass ich in die Bezirksversammlung gewählt werden, das ist auch mein einziges Ziel für diese Wahl.

Wir haben im Vorfeld lange diskutiert, wie wir die Herausforderungen des neuen Wahlrechts bewältigen. Wir haben uns dafür entschieden, die "aussichtsreichen Plätze" (die es jetzt ja wieder gab) nicht mit den gleichen Kandidaten zu besetzen. Das wäre nicht glaubwürdig. Als "Nachrücker" neben der Bezirksversammlung auch für die Bürgerschaft zu kandidieren finde ich jedoch legitim, da es meine Präferenz deutlich macht.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, ansonsten scheuen Sie sich nicht, erneute nachzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

martin bill