Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Antwort 15.04.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Antwort 26.11.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
nach langem Ringen haben wir gemeinsam mit den Verbänden für den Nachtragshaushalt zusätzliche Gelder für Stellenhebungen in den von Ihnen genannten Bereichen erreichen können.
Antwort 26.11.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
ich habe jetzt seit einem Jahr die von Ihnen geschilderte Widerspruchsflut beobachtet. Meiner Einschätzung nach bestätigt sich Ihr Verdacht hier nicht, dass es zu erheblichem Unmut in der Beamtenschaft gekommen ist.
Antwort 05.02.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Diese sind jedoch sehr speziell und müssen individuell gesehen und behandelt werden. Falls sich die anderen Fragen auf die Einführung des neuen Orts- und Familienzuschlags bezieht, teilen Sie mir dies bitte mit.
Antwort 26.11.2024 von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
ich habe Ihnen eben eine Antwort auf die zweite Frage von Ihnen geschrieben.
