Frage an Martin Gerster bezüglich Verbraucherschutz

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Martin Gerster
SPD
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Frage von Martin A. •

Frage an Martin Gerster von Martin A. bezüglich Verbraucherschutz

Allerhochverehrtester Herr Gerster,

entschuldigen Sie, daß ich mit einige Fragen an Sie herantrete, die für mich und viele anderen Bürger sehr interessant und sogar (über-)lebenswichtig sind und von deren Antwort die Entscheidung bei der Bundestagswahl abhängt:

Weshalb haben Sie „Hartz IV“ eingeführt ? Vorallem: Weshalb gibt es keinen gesetzlich durchsetzbaren Anspruch auf die Leistungen (Förderungen) für die Hilfebedürftigen, der gleichberechtigt neben den Forderungen stehen sollte ? Weshalb gibt es keine oder höchstens unrealistische Möglichkeiten für Schadensersatz gegen die ARGEN ?

Weshalb gibt es auch in vielen anderen Gesetzen nur „kann“-Bestimmugen und keine gesetzlich durchsetzbaren RECHTE ?

Weshalb wurde das „Hartz IV“ unter der Herrschaft von CDU und SPD nochmals verschärft ?

In unserem Staat ist es normal und auch im Grundgesetz verankert, daß jemand erst dann für etwas bestraft werden darf, wenn der Betroffene aktiv oder passiv damit einverstanden ist oder dies gerichtlich festgestellt wurde. Immer auch in der Hoffnung auf ein faires Verfahren. Bei Hartz IV-Empfängern gilt dies jedoch nicht. Hier werden diese grundsätzlichen Regeln außer Kraft gesetzt und gerade den hilfebedürftigen Bürgern wird erst mal das Geld einbehalten oder auch ganz gestrichen (Sanktion). Weshalb ? Mit welchem Recht ? Wie ist dies mit dem Grundgesetz vereinbar ?

Mit vorzüglichster Hochachtung

Martin Andreas-Bergmann

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Sehr geehrter Herr Andreas Bergmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass ich es für sachlich fragwürdig halte, eine Sozialleistung wie das Arbeitslosengeld II implizit mit einer von einem Gericht festgelegten Strafe gleichzusetzen. Sicherlich ist es für viele Menschen eine Belastung, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein und ich kann gut verstehen, dass viele sich beispielsweise höhere Regelsätze wünschen würden. Sozialleistungen sind und bleiben jedoch Leistungen, die von der Allgemeinheit finanziert werden, um Menschen, die in Schwierigkeiten sind, unter die Arme zu greifen. Solche Leistungen an die Erfüllung bestimmter Bedingungen zu knüpfen ist allein aus Verantwortung gegenüber den Menschen, die diese Leistungen mit ihren Steuern und Abgaben finanzieren, notwendig.

Überdies ist mir nicht klar, wie Sie zu der Behauptung kommen, das Grundgesetz würde festlegen, Betroffene müssten mit jeder gegen sie ergriffenen Sanktion (oder gar jeder politischen Regelung, die sich zu ihren Ungunsten auswirkt) einverstanden sein, sofern nicht ein Gericht die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Maßnahme bestätigt hat. Wenn das so wäre, wären beispielsweise Strafzettel wegen Falschparkens illegal. Richtig ist, dass Sie auch gegen solche Maßnahmen Widerspruch einlegen können und natürlich jederzeit das Recht haben, dagegen zu klagen. Das Arbeitslosengeld II war Teil der Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die Vorschläge unterbreiten sollte, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden könnte. Ziele waren eine deutliche Senkung der Arbeitslosigkeit sowie eine effizientere und transparentere Organisation der Vermittlung und Verwaltung. Dies sollte beispielsweise durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erreicht werden.

Auch wenn die Bilanz der Reformen nicht so positiv ausfällt wie erhofft, gibt es dennoch deutliche Zeichen, dass sie belebende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatten. So sank die Zahl der Arbeitslosen bis November 2008 unter die Drei-Millionen-Grenze, was gegenüber dem Höchststand von knapp 5,3 Millionen im Februar 2005 einen Rückgang um 45 Prozent darstellt. Mit nahezu 40,3 Millionen Menschen erreichte die Erwerbstätigkeit erreichte im Jahr 2008 somit ein Allzeithoch, was übrigens auch für das geleistete Arbeitsvolumen gilt. Diese erfreulichen Entwicklungen werden gegenwärtig natürlich wieder durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise in Mitleidenschaft gezogen, auch sie dürften jedoch einen Beitrag leisten, die Auswirkungen der schwersten Depression seit dem Ende des II. Weltkrieges abzufedern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben. Sofern Sie konkrete Schwierigkeiten haben, eine Fördermaßnahme zur erfolgreichen Arbeitssuche in Anspruch zu nehmen, biete ich Ihnen gerne meine Unterstützung an.

Mit herzlichen Grüßen
Martin Gerster

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