Frage an Martin Häusling bezüglich Verbraucherschutz

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Martin Häusling
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Martin Häusling von Thorsten G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Häusling,

wieso haben Sie für die "EU-Urheberrechtsreform - Uploadfilter" gestimmt? Ich kann dies nicht nachvollziehen, insbesondere aufgrund der Artikel 11 + 13.

Man bekommt den Eindruck, die Stimmen aus der Bevölkerung (Petition und vieles mehr) und sachkundiger Experten (zB. Tim Berners-Lee, der World-Wide-Web Begründer) wirken weniger als etwa der Einsatz gewisser anderer Personen.

Ich bitte Sie, sich bis zur letzten Abstimmung den nötigen technischen Sachverstand anzueignen. Ich habe den Eindruck, sie sind sich Ihrer Verantwortung nicht ganz bewusst.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
T. G.

P.S.: Übrigens schreibe ich Ihnen zu diesem Thema, weil Sie NICHT der CDU/CSU angehören und trotzdem dafür gestimmt haben.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

Die Rechte von Urheber*innen, Nutzer*innen, Verwertern und Plattformen müssen auch im Digitalen geschützt und in Ausgleich gebracht werden. Dafür braucht es neue Verwertungslösungen und eine konsequente und verhältnismäßige Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Uploadfilter sind dafür das falsche Instrument.

Wir Grüne finden es richtig und wichtig, dass sich UrheberInnen zusammenschließen, um kollektiv gegenüber Plattformen aufzutreten und diese zu Lizenzen zu verpflichten. Das unterstützen wir und der Zwang zur Vergütungsverpflichtung in Artikel 13 ist richtig. Nicht unterstützen können wir den Zusatz, dass Plattformen mit hochproblematischen Technologien verhindern sollen, dass nicht-lizenzierte Inhalte hochgeladen werden können.

Stattdessen sollen Plattformen wie Youtube Lizenzen erwerben und bezahlen. Im Grund übertragen wir damit das analoge erprobte und bewährte System (Kopierer, Schulbücher, Radiosendungen….) auf die digitale Welt. Im Klartext heißt das, dass die Sätze 2 und 3 im Artikel 13, in denen der Weg zu Uploadfiltern vorgezeichnet wird, gestrichen werden müssen. Die Verpflichtung zur Vergütung ist ausreichend.

Um Urheber*innen endlich angemessen an den Erlösen von Lizenzierungen zu beteiligen, wollen wir eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaften (Gema, VG Wort) auf den Weg bringen. Urheber*innen, deren Werke nicht lizenziert sind, sollen ihre Rechte weiterhin auf etablierten Meldewegen oder mit rechtlichen Mitteln durchsetzen können.

Uploadfilter sind der vollkommen falsche Ansatz, um Vergütungs- und Verteilungsfragen zu lösen. Sie schränken die Pressefreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auch die Möglichkeit, ungehindert eigene Inhalte zu publizieren, ein. Sie grenzen auch legitime Inhalte aus und verengen damit das Angebot für eine vielfältige Meinungsbildung. Dies trifft Journalist*innen und Medienhäuser genauso wie Satiriker*innen, YouTuber*innen und Influencer*innen. Und alle einzelnen NutzerInnen.

Uploadfilter stellen kleine und nicht-kommerzielle Anbieter vor zusätzliche Hürden, verhindern Innovationen und werden den Einfluss marktbeherrschender Plattformen noch verstärken. Ihre Wirksamkeit bei absichtlich begangenen Urheberrechtsverletzungen ist gering, da die Uploadfilter technisch umgangen werden können.

Entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union aktiv für eine Filterregelung verhandelt.

Wir Grünen unterstützen das Anliegen von Urheber*innen, angemessen kompensiert zu werden ebenso wie das zivilgesellschaftliche Engagement für ein freies Internet.

Wie bereits angekündigt, werde ich deshalb die Reform in der jetzigen Ausgestaltung nicht unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Häusling

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