Frage an Martin Krause bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Martin Krause
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Frage von Stefan J. •

Frage an Martin Krause von Stefan J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In Artikel 20 GG heißt es, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute keine gesetzliche Regelung für Abstimmungen(Bürgerbegehren/Bürgerentscheid) auf Bundesebene erlassen und damit die Vorgaben von Art. 20 GG nicht umgesetzt.

Werden Sie sich im Wahl ihres Einzuges in den deutschen Bundestag für eine faire, angemessene gesetzliche Regelung der Abstimmung auf Bundesebene einsetzen?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Jödicke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, gerne antworte ich Ihnen dazu.

Aus meiner Sicht und auch aus der meiner Partei, muss Politik eine Mitbestimmung aktiv ermöglichen. Demokratie ist laut Grundgesetz Grundlage unseres Staates und muss eingeräumt, nicht erkämpft werden. Deswegen müssen politische Gremien darauf hin arbeiten, Möglichkeiten direkt-demokratischer Mitbestimmung zu schaffen und sie von sich aus herzustellen. Dem zufolge werde ich mich ab Einzug in den Bundestag konzentriert dafür einsetzen, eine faire und angemessene gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu fördern.

Menschen interessieren sich umso mehr für Politik, je mehr sie daran beteiligt werden, ernst genommen werden und ihre Belange einbringen können.

Ein Auszug aus unserem Bundespolitischem Programm zeigt, wie direkte Demokratie auf Bundesebene ermöglicht werden kann. Das ÖDP- Konzept:

+ Volksinitiative: Mit 100.000 Unterschriften kann dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. 

+ Volksbegehren: Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in neun Monaten 1 Million Unterschriften zusammenkommen, bei grundgesetzändernden Volksbegehren 1,5 Millionen.

+ Volksentscheid: Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

+ Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, einen Volksentscheid gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum).

+ Die o.a. erforderlichen Unterschriften müssen in offener Sammlung gesammelt werden dürfen, d.h. nicht ausschließlich durch Eintrag auf der Stadt- oder Gemeindebehörde

Für weiterführende Informationen rufen Sie gerne die Seite des Bundesverbandes auf.

https://www.oedp.de/programm/bundesprogramm/top-gruende/

P.S. Interessant finde ich auch die Erweiterung unser Demokratie durch die Errichtung von Bürgerparlamenten im Losverfahren.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Krause