Antwort 08.10.2025 von Martin Kröber SPD
Für mich überwiegt an dieser Stelle ein Argument aber besonders: die Rechte von Kindern und ihre körperliche Unversehrtheit.
Für mich überwiegt an dieser Stelle ein Argument aber besonders: die Rechte von Kindern und ihre körperliche Unversehrtheit.
Ich verstehe Ihre Bedenken und hierzu positionieren wir uns als Koalition klar: die doppelte Staatsbürgerschaft wird grundsätzlich weiterhin ermöglicht und bleibt bei Einbürgerungen in Deutschland der Regelfall, sofern auch das jeweilige Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.