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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen im Privatvermögen auch bei einer steuerlichen Neuregelung erhalten bleibt?

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Frage von Rene B. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowährungen im Privatvermögen auch bei einer steuerlichen Neuregelung erhalten bleibt?

Derzeit sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Diese Regelung steht aktuell politisch zur Diskussion, unter anderem im Zuge von Überlegungen zu einer einheitlicheren Kapitalertragsbesteuerung.

Befürworter des Erhalts argumentieren: Die Haltefrist fördert langfristiges, reflektiertes Anlegen statt kurzfristiger Spekulation. Zudem ist die steuerliche Behandlung von Kryptowerten ein Standortfaktor im internationalen Wettbewerb um Kapital und Fachkräfte – eine Verschärfung könnte Investitionen und Know-how ins Ausland abwandern lassen. Schließlich haben viele Anlegerinnen und Anleger ihre Entscheidungen auf Basis der geltenden Rechtslage getroffen; eine grundlegende Änderung würde Vertrauen und Planungssicherheit beeinträchtigen.

Kritiker verweisen dagegen auf das Ziel einer konsistenteren und gleichmäßigeren Besteuerung aller Kapitalerträge.

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Antwort von CDU

Die Kritik an einer möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte kann ich nachvollziehen. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung der Haltefrist liegt bislang nicht vor. Die für dieses Thema zuständige Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht mangels eines konkreten Gesetzentwurfs der Bundesregierung derzeit noch viele offene Fragen.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler MdB, hat sich bereits öffentlich dazu geäußert. Er hat betont, dass die einjährige Haltefrist für Kryptowerte kein steuerliches Privileg darstelle, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte sei. Wer diese Regelung abschaffen wolle, müsse überzeugend darlegen, weshalb Bitcoin steuerlich anders behandelt werden sollte als beispielsweise Gold, Kunst oder Oldtimer. Darüber hinaus sei auch zu berücksichtigen, dass „Krypto“ nicht gleich „Krypto“ sei, sondern dass es hier Unterschiede gebe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits gegen eine isolierte steuerliche Schlechterstellung von Kryptowerten gegenüber anderen privaten Wirtschaftsgütern ausgesprochen.

Da bislang kein Gesetzentwurf vorliegt, ist zudem unklar, welche Regelungen das Bundesministerium der Finanzen hinsichtlich möglicher Übergangsvorschriften, einer sachgerechten Verlustverrechnung und etwaiger Bagatellgrenzen für Kleinanleger vorsehen wird. Zunächst bleibt daher die Vorlage eines solchen Entwurfs durch das Bundesministerium der Finanzen abzuwarten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird diesen Entwurf anschließend sorgfältig prüfen.

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