Frage an Martin Rosemann bezüglich Verbraucherschutz

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Martin Rosemann
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Frage von Dierk N. •

Frage an Martin Rosemann von Dierk N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Rosemann,

ich entnahm dem "Spiegel-Kandidaten-Check", dass Sie "die Filterung von Inhalten im Internet oder die Einführung von Zugangssperren für bestimmte Internetseiten" grundsätzlich ablehnen.

Könnten Sie mir diese Haltung erläutern. Gerne würde ich hierbei von Ihnen auch wissen, ob diese Haltung auch für den Bereich der "Offline-Medien" gilt,

mit besten Grüßen

DHN

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Sehr geehrter Herr Norden,

eine Zensur von Internetseiten und von Printmedien lehne ich ab. Die Freiheit der Presse und die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ist eines der wichtigsten Güter unserer Gesellschaft. Durch die Zensur des Internets sehe ich dieses Gut gefährdet. Es gibt bessere und logischere Wege, Inhalte des Internets, die menschenverachtend und gesetzeswidrig sind, zu verhindern. Denn Zugangssperren greifen das ursprüngliche, inhaltliche Problem nicht auf. Sie kaschieren Tatsachen und verschleiern die Realität. Im Fall von Kinderpornografie wäre es nötig, die Serverbetreiber in die Pflicht zu nehmen, damit sie Inhalte löschen. Zudem müssen Regelungen getroffen werden, die Ermittlungen in einschlägigen Tauschbörsen, über die ein Großteil des Bild- und Videomaterials gehandelt wird, möglich machen. Durch die jetzigen Gesetze entsteht der Eindruck, dass kein Zugriff auf verbotene Seiten möglich ist. Dieser Eindruck täuscht – die gesperrten Seiten sind weiterhin für jeden Interessierten erreichbar, die Verursacher dieses Leides werden nicht angeprangert, belangt und verfolgt. Zuletzt weise ich darauf hin, dass einer Ausweitung der Internetzensur durch die getroffene Entscheidung Vorschub geleistet werden kann. Ich wende mich deswegen klar gegen diese Form von Internetzensur.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Martin Rosemann

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