Frage an Martin Schwanholz bezüglich Gesundheit

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Martin Schwanholz
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Frage von Jens N. •

Frage an Martin Schwanholz von Jens N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Dr. Schwnholz,

das BGH hat entschieden, dass Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Zwar sprachen die Richter von "korruptem Verhalten" - dies sei jedoch nach geltendem Recht nicht strafbar.
Ich persönlich halte es für eine Skandal und eine Riesensauerei, wenn Ärzte das Vertrauen ihrer Patienten dadurch mißbrauchen, dass sie ihre Entscheidung,welches medikament sie verschreiben danach ausrichten, welcher Pharmakonzern die höchsten Bestechungsgelder zahlt, bzw. die teuersten Geschenke macht.
Der saubere Herr Montgomery von der Bundesärztekammer begrüßt öffentlich das Urteil des BGH und scheint keinerlei Handlungsbedarf zu sehen, diese Sauereien zu unterbinden - von Seiten der Ärztekammern ist also offensichtlich nicht viel zur Unterbindung von Koruption zu erwarten.

Meine Frage an Sie lautet nun, ob und inwieweit Sie in dieser Sache Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers sehen und wie die SPD sich hierzu verhalten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Naumann, Ergotherapeut

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SPD

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Naumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die SPD-Bundestagsfraktion teilt ihr Anliegen und hat aus diesem Grund bereits vor zwei Jahren den Antrag "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" (Drucksache 17/3685) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch sicherzustellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen und damit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Leider sieht die Bundesregierung an dieser Stelle zur Zeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Um eine baldige Änderungen der Situation zu erreichen, hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Anhörung zum Thema Korruption im Gesundheitswesen für Herbst diesen Jahres beantragt. Im Anhang finden Sie den oben genannten Antrag zu Ihrer Information.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Martin Schwanholz, MdB