Frage an Martin Schwanholz bezüglich Gesundheit

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Martin Schwanholz
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Frage von Martina S. •

Frage an Martin Schwanholz von Martina S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

aus der Presse habe ich entnommen, dass durch die Gesundheitsreform Kinder von Eltern, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht zahlen, nicht mehr medizinisch versorgt werden.
Ich frage Sie, wie eine solche Regelung zustande kommen kann und bitte Sie, mir die Hintergründe für dieses Gesetzt darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
M.Schmitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schmitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema "Gesundheit". Ich kann Ihnen versichern, dass die von Ihnen angesprochenen Medienberichte falsch sind und keine entsprechende Regelung besteht.
Mit der Gesundheitsreform als sozialpolitischer Meilenstein wurde ein Versicherungsschutz für alle eingeführt. Anders als früher, kann heute niemanden mehr der Versicherungsschutz entzogen werden, auch wenn z.B. Beitragsrückstände bestehen. Damit die Solidargemeinschaft der Versicherten unter den neuen Bedingungen nicht von Einzelnen ausgenutzt wird, muss das mutwillige Nichtbezahlen von Beiträgen durch Versicherte, die im Prinzip zahlungsfähig sind, sanktioniert werden. Die Regelung funktioniert grundsätzlich wie folgt:
Nach dem SGB V ruht der normale Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte, wenn diese zwei Monatsbeiträge im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen. „Ruhen“ bedeutet, dass ein eingeschränkter Leistungsanspruch besteht. Das bedeute, dass auch erwachsene Beitragszahler in einer solchen Situation ihren Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung selbstverständlich nicht verlieren. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass mitversicherte Kinder von säumigen Beitragszahlern nicht von einem Ruhen des Leistungsanspruches betroffen sind. Wir sind hierfür zu einer Rechtsauslegung gelangt, die Kindern den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ohne Einschränkung sichert, auch wenn das beitragspflichtige Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.
Es darf nicht sein, dass Kinder für Versäumnisse der Eltern bestraft werden. Dies widerspräche unserer Auffassung von Solidarität und unserer Verantwortung für unsere Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB