Können Sie bitte einen Antrag auf Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Landtag einreichen?

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Martina Gießübel
CSU
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Frage von Cornelia N. •

Können Sie bitte einen Antrag auf Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Landtag einreichen?

Sehr geehrte Frau Gießübel,
Können Sie bitte einen Antrag auf Einführung des integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) im Landtag einreichen?
Wir haben hier eine Petition hier für die Einführung des LL.B.'s.: openpetition.de/!llb
Studien zeigen, dass 25 % der Jurastudenten ihr Studium nach dem 10. Semester ohne Abschluss abbrechen. Sie stehen dann nur mit Abitur da. Ihnen wollen wir durch den LL.B. abhelfen.
Der integrierte LL.B. soll auch den Fachkräftemangel in dem Rechtspflegerberuf lösen. Der LL.B. soll nämlich den Einstieg in diesen Beruf ermöglichen.
Der volkswirtschaftliche Schaden, durch die verschwendeten öffentlichen Gelder und durch die Arbeitslosigkeit soll dadurch abgewendet werden.
In den anderen Bundesländern wird er zunehmend eingeführt.
Er soll den Studierenden den Druck in der Examensvorbereitung abnehmen.
Er soll auch ein Auffangnetz für Studenten sein, die das Examen endgültig nicht bestehen.
Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Liebe Frau N.

 

vielen Dank für Ihr Anschreiben und Ihr Anliegen. 

Wir haben nächste Woche nur einen Sitzungstag im Bayerischen Landtag. Dann ist Weihnachtspause.

 

Ich versuche trotzdem mal mit unserem unterfränkischen Abgeordneten im Bildungsausschuss, Björn Jungbauer, zu sprechen.

Bitte schreiben Sie mir unter: info@mdl-martina-giessuebel.de

 

Das ist meine Büroadresse.

 

Schöne Grüße

Martina Gießübel

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Antwort von
CSU

Liebe Frau N.

ich bin Ihrem Anliegen noch einmal intensiv nachgegangen und antwortte Ihnen daher heute wie folgt:

Grundsätzlich ist die Einführung eines integrierten Bachelorstudiengangs eine Entscheidung, die von den Universitäten getroffen wird, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung und Unabhängigkeit.

Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll. Die Ausbildung für den Rechtspfleger Beruf erfolgt in Form eines dualen Studiums, spezifisch auf die besonderen Anforderungen und Einsatzbereiche des Rechtspflegers. Studium und Ausbildungsrecht dauern drei Jahre und gliedern sich in zwei theoretische und zwei praktische Ausbildungsabschnitte. Die praktische Ausbildung vollzieht sich an den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften.

Insoweit ist ein integrierter LLB Innerhalb des klassischen Jurastudiums nicht geeignet, die spezifischen Anforderungen und Fähigkeiten an Rechtspfleger zu vermitteln.

Beste Grüße

Martina Gießübel, MdL

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