Ende Mai will der Bundestag das PUEG beschließen. Wieso werden die Pflege-WGs nicht berücksichtigt, obwohl diese die gleiche Arbeit leisten?

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Martina Stamm-Fibich
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Frage von Andrea S. •

Ende Mai will der Bundestag das PUEG beschließen. Wieso werden die Pflege-WGs nicht berücksichtigt, obwohl diese die gleiche Arbeit leisten?

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
4000 Pflege-WGs in Deutschland sind gefährdet.
Ende Mai will der Bundestag das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) beschließen, mit Entlastung der BewohnerInnen in Pflegeheimen 👍 aber *nicht* für die in Pflege-WGs. 👎

Das kann das AUS für viele WGs bedeuten.
Viele Pflege-WGs werden schließen, abertausende Pflegeplätze werden wegfallen. Das darf nicht passieren!

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Pflege-WGs.

Der Deutsche Bundestag hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz am 26. Mai 2023 verabschiedet. Zudem zahlt die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2022 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern neben den bislang bekannten Leistungsbeträgen pro Pflegegrad je nach Dauer des Aufenthaltes einen erhöhten Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Dies haben wir beschlossen, um Pflegebedürftige vor einer zunehmenden Überforderung der in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten zu schützen.

Derzeit hören wir von verschiedenen Seiten, dass sich ambulante Wohngemeinschaften durch diesen in der stationären Langzeitpflege gewährten Zuschuss benachteiligt fühlen. Das kann ich verstehen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Leben und die Versorgung in einer ambulanten WG nicht direkt mit der Versorgung in einer stationären Einrichtung vergleichbar sind. Und deshalb auch anders finanziert werden. Das betonen insbesondere auch die Anbieter solcher Wohnformen. Zum anderen haben Nutzerinnen und Nutzer ambulanter Wohnformen Zugang zu vielen unterschiedlichen Leistungen aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Gerade für die Versorgung im ambulanten Bereich wurden in den letzten Jahren Verbesserungen auf den Weg gebracht. So können beispielsweise Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die Tages- und Nachtpflege, der Wohngruppenzuschlag, aber auch das Pflegegeld und der Sachleistungsbetrag inzwischen besser kombiniert oder sogar kumuliert in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wird medizinische Behandlungspflege in der ambulanten Versorgung im Gegensatz zur Versorgung im Pflegeheim aus Mitteln der Krankenversicherung finanziert. Hier besteht also sogar eine Benachteiligung der Pflegebedürftigen in stationärer Pflege gegenüber denjenigen in der ambulanten Versorgung in Höhe von geschätzten 3,2 Mrd. Euro. Denn die medizinische Behandlungspflege erhöht im Grunde die pflegebedingten Kosten in den Pflegeheimen.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Pflege-WGs im Blick behalten. Auch wenn die Finanzierung nicht identisch mit der Finanzierung stationärer Pflege ist. Denn um möglichst allen Pflegebedürftigen Pflegeleistungen zukommen zu lassen, ist es dringend nötig, ein besonderes Augenmerk auf den ambulanten Bereich zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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