Wieso machen Politiker ihre Krisenbewertung von Corona immer noch an den falschen Parametern wie "Inzidenz" fest, obwohl die Anzahl der Menschen auf den Intensivstationen um mehr als 50% runtergeht ?

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Frage von Ulrike L. •

Wieso machen Politiker ihre Krisenbewertung von Corona immer noch an den falschen Parametern wie "Inzidenz" fest, obwohl die Anzahl der Menschen auf den Intensivstationen um mehr als 50% runtergeht ?

Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

wie die BILD Zeitung gestern auf Seite 4 berichtet, müssen bundesweit immer weniger Menschen mit Corona auf die Intensivstation.Am 3.12.21 waren 4773 Intensiv-Betten mit Covid-Faellen belegt, derzeit (Stand 14.3.) sind es 2226, also über 50% weniger!

Außerdem gilt: je mehr man/frau testet, um so mehr Corona-Fälle wird man/frau finden. Deswegen m-u-s-s die Inzidenz immer auf die Anzahl der Tests bezogen werden. Diese "Positivquote" wird so aber nur einmal die Woche vom RKI bundesweit veröffentlicht. Damit kann man-frau bundesweite Trends beschreiben, aber für einzelne Städte sind alle Veröffentlichungen von Inzidenzzahlen damit völlig für die Katz (!).

Wieso machen Politiker:Innen also ihre Krisenbewertung von Corona immer noch an den falschen Parametern wie der Inzidenz fest? Ich verstehe das wirklich nicht (?)

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem derzeit vorliegenden Entwurf für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) führen wir Kriterien zur Bewertung der pandemischen Lage ein, die über die Inzidenz hinausgehen.

Wir stellen sicher, dass den Ländern mit einer Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, können zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können.

Dem kommen wir mit unserer aktuellen Politik nach.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich, MdB

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