Frage an Matern von Marschall bezüglich Recht

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Matern von Marschall
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Frage von Daniel R. •

Frage an Matern von Marschall von Daniel R. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Matern von Marschall,

ich habe gelesen dass unsere Regierung konkrete Pläne zum Thema automatische Gesichtserkennung, Auswertung und Analysen in digitaler Form plant.

Wie positionieren Sie sich zur automatischer Gesichtserkennung? Staaten wie San Francisco verbieten das bereits da hier enorme Gefahren bestehen. Würden sie dagegen stimmen, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll?

Neugierige Grüße

D. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht über das Onlineportal abgeordnetenwatch.de, in der Sie den Einsatz intelligenter Videoanalysetechnik thematisieren. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden darauf antworten.

Am 23. Januar 2020 wurde die Einleitung der Ressortabstimmung zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes durch Bundesminister Horst Seehofer gebilligt. Im Zuge dessen erfuhr die intelligente Videoanalysetechnik mediale Aufmerksamkeit. Die aktuelle Vorlage enthält dabei jedoch keine Regelung zur Gesichtserkennung, da die Einführung von Befugnissen zur Live-Gesichtserkennung bei der Bundespolizei neben ihrem polizeifachlichen Nutzen eine Reihe gesellschaftlicher und politischer Fragen aufwirft. Diese sollen daher im zukünftigen parlamentarischen Prozess beraten werden. Dies halte ich auch für richtig, um die Auswirkungen der Entscheidung zu berücksichtigen.

In der Vergangenheit testete das Bundesinnenministerium vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen am Berliner S-Bahnhof Südkreuz. Nach der Evaluierung der Ergebnisse teilte das Ministerium mit, dass die Technik zur Gesichtserkennung die Polizeiarbeit im Alltag erheblich unterstützen kann. Die Systeme hätten sich im Einsatz bewährt, so dass eine breite Einführung möglich sei. Dadurch sei der Einsatz von Videotechnik ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten sein kann. Ich begrüße es daher grundsätzlich, dass das Bundesinnenministerium sich mit dem Ausbau und Modernisierung der Videotechnik beschäftigt.

Denn ich bin davon überzeugt, dass intelligente Videoüberwachung und Systeme zur Gesichtserkennung einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere an sensiblen öffentlichen Plätzen, leisten können. Von Seiten der Polizei habe ich in vielen Gesprächen erfahren, dass dort der Einsatz von Live-Gesichtserkennungssystemen wünschenswert und technisch möglich ist, um im Bereich der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung die Arbeit der Bundespolizei unterstützen.

Dies lässt sich auch am derzeitigen Arbeitsalltag der Bundespolizei gut verdeutlichen: Heute müssen unsere Polizisten, beispielsweise an Flughäfen oder Bahnhöfen, mit ausgedruckten Fahndungszetteln gesuchte Straftäter oder Terrorverdächtige aus den Reiseströmen herausfiltern und identifizieren. Ebenfalls müssten unsere Streifenpolizisten während ihres Einsatzes tausende Fahndungsfotos im Kopf haben und diese ständig mit den Personen abgleichen, die ihnen im Einsatz begegnen. Dies führt dazu, dass Streifen heute vielfach Menschen mit einem Verdacht ansprechen, der sich schlussendlich nicht bestätigt. Gesichtserkennungssysteme haben mittlerweile jedoch überwiegend eine Marktreife erreicht, die eine Einführung aus technischen Gesichtspunkten ermöglicht. Das Festhalten am bisherigen System, welches nicht nur unpraktisch sondern auch fehleranfällig ist, halte ich für nicht geboten Dies zeigte auch der Test am S-Bahnhof Südkreuz eindrücklich. Die Fehlerraten sind sehr gering und lagen bei Feldversuchen bei 0,018 Prozent. Die Systeme unterliegen überdies weltweit einer ständigen Weiterentwicklung und haben sich auch allein in den letzten zwei Jahren noch weiter verbessert. Die Polizeiarbeit könnte damit in bestimmten Bereichen effizienter und effektiver gestaltet werden. Dies dient der Sicherheit aller Bürger.

Dennoch muss bei der Entscheidung über den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung immer eine Güterabwägung stattfinden. So wäre vor meiner Zustimmung zum Einsatz dieser Technik die Voraussetzung notwendig, dass diese nur an neuralgischen Orten und nur bei Tätern, die wegen schwerer oder terroristischer Taten gesucht werden, eingesetzt wird. Ebenfalls sollten weitere Testversuche die bisher positiven Ergebnisse zur Zuverlässigkeit der Technik bestätigen. Aus diesem Grund befürworte ich, dass die Bundestagsabgeordneten nun im parlamentarischen Prozess und in Diskussionen in den Ausschüssen, Debatten im Plenum und bei Anhörungen von Experten die offenen Fragen und Konsequenzen eines möglichen Einsatzes von Gesichtserkennungssystemen erörtern und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matern von Marschall