Frage an Matern von Marschall bezüglich Verkehr

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Matern von Marschall
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Frage von Martina K. •

Frage an Matern von Marschall von Martina K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrterHerr Matern von Marschall,
Warum soll die Autoindustrie, die sich durch die Abschaltsoftware strafbar gemacht hat, durch den Staat (das sind immer noch wir Bürger), subventioniert werden? Außerdem ist noch nicht geklärt, wie umweltschädlich die Elektroautos wirklich sind. Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
M. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klein,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über das Onlineportal abgeordnetenwatch.de, in der Sie zu einer möglichen „Abwrackprämie“ und einer Mobilitätsprämie Stellung beziehen und um meine Einschätzung bitten. Der Kontakt zu den Bürgern aus meinem Wahlkreis ist mir als direktgewähltem Bundestagsabgeordneten sehr wichtig, weshalb ich im Folgenden gerne auf Ihre Nachricht antworte.

Ich nehmen an, dass Sie in Ihrer Frage auf die Abwrackprämie anspielen. Über die Einführung eines solchen Kaufanreizes wurde im Vorfeld eines Treffens des sogenannten Koalitionsausschuss, in dem die Vertreter der Regierungskoalition tagen, diskutiert. Das Ergebnis der Beratungen, welches in der Nacht zum 04. Juni 2020 verkündet wurde, sieht eine solche Abwrackprämie nicht vor. Stattdessen sind zahlreiche Investitionen und Entlastungen für Bürger und Unternehmen geplant.

Von dem Konjunkturpaket wird auch der Bereich Mobilität großflächig profitieren. Dort sind unter anderem die folgenden Hilfen vorgesehen.
• Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des ÖPNV mit 2,5 Milliarden Euro einmalig unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind.
• Durch die Umweltprämie wird der Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Im bestehenden System werden die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppelt. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Dezember 2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
• Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils einer Milliarde Euro gefördert.
• Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. Hierfür stehen 200 Millionen Euro bereit.
• Zusätzlich werden 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte, investiert. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert.
• Der Bund stellt der Bahn nochmals fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren.
• Der Bund investiert in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt. Hierfür stehen 1,2 Milliarden Euro bereit.

Dies sind nur die Maßnahmen, die wir im Bereich Mobilität ergreifen werden. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Investitionen und Entlastungen geplant. Insgesamt halte ich die beschlossenen Maßnahmen für zielführend und sinnvoll. Einerseits beleben wir damit die Konjunktur und andererseits investieren wir damit in Zukunftsbereiche, was mir besonders wichtig ist. Mit den Mitteln werden wir einen Schub für Innovation und den Bereich Digitalisierung erleben. Das wird auch den Bereich Mobilität positiv verändern. Dass es nicht zu einer Abwrackprämie kommen wird, halte ich für die richtige Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Matern von Marschall