Frage an Matern von Marschall bezüglich Finanzen

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Matern von Marschall
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Frage von Thorsten G. •

Frage an Matern von Marschall von Thorsten G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr von Marschall,

sie haben (mindestens) 63.000 € durch Nebeneinkünfte eingenommen.
Sie bekommen vom Audiobuch Verlag Freiburg monatlich Stufe 1.
Zudem haben Sie für die Jahre 2018 und 2019 jeweils Sonderzahlungen Stufe 4 (15.000 - 30.000€ erhalten).

- Steht Ihr Bundestagsmandat im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit?
- Welchen Anteil an Ihrer Tätigkeit hat Ihre Beschäftigung beim oben genannten Verlag?
- Wie stehen Sie dem Anliegen gegenüber, die Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter zu machen? Oder gar zu verbieten oder einzuschränken?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Gründel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gründel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über das Onlineportal abgeordnetenwatch.de, auf die ich im Folgenden gerne antworte.

„Steht Ihr Bundestagsmandat im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit?“

Voll und ganz. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages sind 12-Stunden-Tage normal. In den Wahlkreiswochen ist es nicht anders. Abendliche Termine auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind die Regel. Als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Freiburg arbeite ich mit Leib und Seele und ganzer Kraft im Deutschen Bundestag.

„Welchen Anteil an Ihrer Tätigkeit hat Ihre Beschäftigung beim oben genannten Verlag?“

Seit ich Mitglied des Bundestages bin, liegt die aktive tägliche Geschäftsführung in den Händen meiner Mitgesellschafterin.

„Wie stehen Sie dem Anliegen gegenüber, die Nebeneinkünfte der Abgeordneten transparenter zu machen? Oder gar zu verbieten oder einzuschränken?“

Der Bundestag sollte nach meiner Überzeugung die Breite unserer Gesellschaft widerspiegeln. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass auch Selbständige dort vertreten sind, die praktische Lebens- und Arbeitserfahrung aus verschiedenen Branchen einbringen. Dies kann nach meiner Überzeugung wesentlich zur Qualität der Gesetzgebung beitragen. Es würde umgekehrt dem Gedanken demokratischer Repräsentation und der gültigen Rechtslage zuwiderlaufen, wenn wir diesem Personenkreis nicht mehr erlauben würden, ein politisches Mandat auszuüben. Im Übrigen stellt die Möglichkeit, nach Ende der Mandatstätigkeit in den eignen Betrieb zurückzukehren, eine gewisse soziale Absicherung für Abgeordnete dar und sichert zugleich deren politische Unabhängigkeit während ihrer Mandatsausübung. Die bisherigen Transparenzregelungen halte ich für ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Matern von Marschall MdB