Frage an Matthias Gastel bezüglich Verkehr

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Matthias Gastel
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Frage von Christoph S. •

Frage an Matthias Gastel von Christoph S. bezüglich Verkehr

- Hat Ihres Wissen nach Herr Seehofer gegen die neuen Stromtrassen nur protestiert oder hat die bayrischen Staatsregierung die Landesbeamten angewiesen, die Planung/Bau zu behindern, nicht mit der Netzagentur oder den Netz-Unternehmen zusammenzuarbeiten u.ä.?
- Hat Ihres Wissen nach die E-Netz-Gesellschaft durch die derzeitigen Bundesgesetze einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bau der Trasse, den sie gegen Anwohner und die bayrische Staatsregierung vor den Gerichten durchsetzen kann, sofern sie bei den Planungen keine groben Fehler machen?
- Kann und darf lt. Gesetz die bayrische Staatsregierung wirksame Machtmittel einsetzen, um den Bau zu be- oder verhindern?
- Sind die Bundesnetzagentur und der E-Netz-Gesellschaft allein zuständig und können die Trassen fertig gebaut werden auch ohne Mitwirkung der bayrischen Behörden?

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Strebel,

Herr Seehofer hat sich öffentlich gegen den Bau der so genannten Südost-Trasse ausgesprochen. Das merkwürdige dabei: Dem Bau der Trasse hat er selbst im Bundesrat und die CSU-Fraktion im Bundestag zugestimmt. Die Trasse ist Bestandteil des Bundesbedarfsplangesetzes, das 2013 von beiden Kammern beschlossen wurde. Der Bau der Stromtrasse wird insbesondere nach Abschaltung der noch in Betrieb befindlichen vier bayerischen Atomkraftwerke maßgeblich die Stromversorgung Bayerns mit umweltfreundlichem Windstrom sicherstellen. Mit seinem plötzlichen Widerstand läuft Herr Seehofer also Gefahr, die Stromversorgungssicherheit in Bayern zu gefährden und die Energiewende zu stoppen.

Wir Grüne haben seinerzeit die Netzausbaupläne kritisch untersucht und dem Bundesbedarfsplangesetz - im Gegensatz zu Herrn Seehofer - nicht zugestimmt. Grund dafür waren erhebliche Mängel bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ein viel zu restriktive Handhabung der Erdverkabelung. Wir teilen aber die Ansicht, dass die Stromtrasse zur Abführung der Windstromüberschüsse aus dem Osten und Norden Deutschlands erforderlich ist.

Für die Planung und Umsetzung der Stromtrassen ist der Netzbetreiber - im Fall der Südost-Trasse Amprion - verantwortlich. Zuständige Behörde für die Südost-Trasse ist, wie bei allen seit 2013 begonnenen länderübergreifenden Neubautrassen - die Bundesnetzagentur. Diese untersteht dem Bundeswirtschaftsministerium. Die Bayerischen Landesbehörden sind insofern nicht direkt mit der Realisierung der Südost-Trasse befasst. Ob und in welcher Form die Regierung Bayerns "Machtmittel" zur Verhinderung der Trasse einsetzen kann oder will, entzieht sich unserer Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Gastel

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