Frage an Matthias Gastel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Matthias Gastel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Mathias H. •

Frage an Matthias Gastel von Mathias H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo,

Stellen Sie sich mal vor letzten Sonntag wurde gewählt, und SIE sitzen jetzt im Bundestag.
Und heute wird über viele Fragen abgestimmt.

Bitte beantworten Sie mir die folgenden Abstimmungsfragen einfach nur mit "dafür", "dagegen", oder "enthaltung"

* Sollen die Diäten der Abgeordneten erhöht werden?
* Sollen alle "Metainformationen" der elektronischen Kommunikation zur Verbrechensbekämpfung 4 bis 10 Wochen gespeichert werden?
* Sollen alle Abgeordneten verpflichtet werden alle Nebeneinkünfte detailliert offenzulegen?
* Soll es ein öffentliches "Lobbyregister" geben?
* Soll der Artikel 66GG auf alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten ausgeweitet werden?
* Soll es verbindlich nicht mehr zulässig sein Abstimmungen im Bundestag ohne vorherige Feststellung der Beschlussfähigkeit durchzuführen?

Das war jetzt erst mal alles...

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Vergütung von Abgeordneten. Ich kann Ihnen dazu folgendes sagen:

Ich trete nicht für eine Erhöhung der Diäten ein.
Ich lehne es aus Datenschutzgründen als unverhältnismäßig ab, alle "Metainformationen" der elektronischen Kommunikation zur Verbrechensbekämpfung 4 bis 10 Wochen zu speichern.
Um die Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten zu erhöhen, trete ich für detailliertere Veröffentlichungen der Nebeneinkünfte ein.
Die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters ist eine langjährige Forderung der grünen Bundestagsfraktion, die ich unterstütze.
Eine Ausweitung von Artikel 66 GG auf alle Bundestags- und Landtagsabgeordnete ist rechtlich schwierig, denn ein generelles Verbot privater Berufstätigkeit für Abgeordnete steht dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und der Freiheit des Mandats entgegen. Zudem ginge die Ausweitung von Artikel 66 GG auf alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten aus meiner Sicht zu weit, denn in vielen Bundesländern ist eine Landtagsmandat keine Vollzeitstelle und macht die eine weitere Berufstätigkeit notwendig. Statt eines Berufsverbot setzen wir Grüne uns für volle Transparenz bei den Einkünften von Abgeordneten ein.
Ich halte es nicht für notwendig, alle Abstimmungen im Bundestag ohne vorherige Feststellung der Beschlussfähigkeit als unzulässig zu erklären.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antworten weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB

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