In der BRD sind Kleinsolaranlagen nur mit Wechselstromstecker und bis 600 Watt zugelassen. Warum werden nicht auch solche mit Drehstromstecker und 3 x 600 Watt zugelassen?

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Frage von Richard G. •

In der BRD sind Kleinsolaranlagen nur mit Wechselstromstecker und bis 600 Watt zugelassen. Warum werden nicht auch solche mit Drehstromstecker und 3 x 600 Watt zugelassen?

Die Begrenzung von Wechselstromsteckeranlagen auf 600 W (lt. EU-Richtlinie und in Österreich 800 Watt) gewährleistet technisch, dass auch ohne Sicherungswechsel keine Stromader durch die zusätzlich in sie einspeisende Solarleistung überlastet werden kann. Mit einem Drehstromsteckeranschluss wären die Leitungen technisch genauso geschützt, wenn dann auf die drei Stromadern verteilt dreimal 600 oder 800 Watt eingespeist würden und zudem würde im eigenen Stromkreis einer Lastunsymetrie vorgebeugt.

Mit den bisher zugelassenen 600-Watt-Anlagen kann nur ein kleiner Teil des in einem Haushalt benötigten Stroms gewonnnen werden. Mit dreimal 600 oder gar 800 Watt könnten Privathaushalt ihren kompletten Stombedarf einfach und unbürokratisch selbst kompensieren und millionen Haushalte in der BRD verfügen bereits über Drehstromanschlussdosen an ihren Häusern.

Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Antwort auf diese Frage konzentrieren könnten, ohne auf andere energiepolitische Themen abzuschweifen.

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Sehr geehrter Herr. G.

wie Sie vermutlich wissen, bin ich Verkehrspolitiker. Bitte richten Sie Ihre sehr spezielle Frage an die Kolleginnen und Kollegen aus der Energiepolitik. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

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