Ambulante Psychotherapie ist wissenschaftlich erwiesen kosteneffektiv. Folgekosten, die höher sind, werden damit reduziert. Warum wird diese nun wieder budgetiert (gedeckelt)?
Chisholm, et al. (2016). Scaling-up treatment of depression and anxiety: a global return on investment analysis. The Lancet Psychiatry, 3(5), 415–424.
Lazar, S. G. (2014). The cost-effectiveness of psychotherapy for the major psychiatric diagnoses. Psychodynamic Psychiatry, 42(3), 423-457.
Lazar, S. G. (Ed.). (2010). Psychotherapy is worth it: A comprehensive review of its cost-effectiveness.
Psychotherapie spart nachweislich Kosten ein, wie mehrere Studien zeigen. Wenn das Ziel ist, Gesundheitskosten einzusparen, warum wird ambulante Psychotherapie nun wieder gedeckelt (nicht mehr durch die EGV finanziert), obwohl es wissenschaftlich erwiesen Kosten einspart (vgl. Studien) ?
Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch ich halte die den Zugang zu Psychotherapien für einen wichtigen Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung - nicht nur im Hinblick auf mögliche Kosteneinsparungen beispielsweise durch weniger Krankenhausaufenthalte oder geringere Arbeitsunfähigkeiten, sondern gerade auch für die Stabilisierung und Verbesserung der Lebensqualität von betroffenen Menschen.
Trotzdem ist es wichtig, zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der gesundheitspolitischen Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung der Vergütung. Die von Ihnen genannte 'Deckelung' ist keine politische Entscheidung, sondern wurde im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird demnach im Bewertungsausschuss zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Die Vergütung wird jährlich geprüft und nach Bedarf angepasst. So beschloss der erweiterte Bewertungsausschuss, die Vergütung therapeutischer Leistungen um 4,5% zu senken. Gleichzeitig wurden jedoch Strukturzuschläge für Personalkosten um 14,5% erhöht.
Dennoch kann ich Ihre Sorge und Ihre Argumente gut nachvollziehen. Auch das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss rechtlich.
Als Fraktion bleibt es unser Ziel, eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung gewährleisten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hiller MdB