Frage an Matthias Miersch bezüglich Familie

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Matthias Miersch
SPD
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Frage von Dr. Fromund H. •

Frage an Matthias Miersch von Dr. Fromund H. bezüglich Familie

1.) Für welche Ihrer Fachkompetenzen nehmen Sie an, daß diese dazu geeignet sind in Parlamentsausschüssen oder bei Gesetzesvorlagen die Ergebnisse der Parlamentsarbeit wesentlich zu ändern?
2.)Die Schulden - finanziellen Verpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sind in drei Hauptgruppen einteilbar. a ) solche die mit laufenden Zinsverpflichtungen gekoppelt sind und aus den entsprechenden Haushalten bedient werden müssen. b ) Verpflichtungen von Juristischen Personen, die in der Verantwortung dieser drei öffenlichen Haushaltsgruppen stehen und auch dazu dienen die Darstellung der Schuldenlasten zu schönen. c ) Verpflichtungen die von diesen drei öffentlichen Haushalten eingegangen worden sind, vor allem für Altersvorsorge, aber nicht buchhalterisch nachgewiesen sind.
2.1 ) Wie hoch sind a, b, c, gemessen in jährlichen Bruttosozialproduktwerten beziehungsweise in pro Kopf verschuldung der Bundesbürger?
2.2 ) Bis zu welchem Jahr schätzen Sie, daß die Neuverschuldung der öffenlichen Haushalte auf die nach EU Recht zulässige Grenze von 3% abgesenkt werden kann? Einerseits wenn Ihre Partei an der Regierung mitwirkt, andererseitssich in der Opposition befindet.
2.3) Wann wird etwa bei Forsetzung dieser 3% Neuverschuldung etwa ein Zusammenbruch der öffentlichen Haushalte eintreten? Als Schätzwert
könnte man etwa einsetzen, daß 1/3 der Haushaltsausgaben von den Schuldendiensten beansprucht werden. Dabei wären unterschiedliche scenarien für die Zinssätze im €, $, und asiatischem Bereich anzusetzen.
2.4 ) Welche Sparrate müssten die öffentlichen Haushalte erreichen um die bekannten oder abschätzbaren Verpflichtungen innerhalb von 3, oder 6, oder 9, Regierungsperioden zu tilgen, gemessen am Bruttosozialprodukt oder Kopfbezogen.
2.6 ) Welche Sparrate sollte nach einer solchen Schuldentilgung in den öffentlichen Haushalten erreicht weden, um ein sinnvoll grosses öffenliches Finanzpolster anzulegen, das volkswirtschaftlich möglichst effektiv mit einem überschaubarem Riesikofaktor (0,8 bis 1,2 ) , international verteilt, anzulegen?
2.7 ) Wie ändern sich Ihre Aussagen über die vorstehenden Fragen zum Finanzrahmen der Bundesrepublik, wenn sich der Schwundfaktor der Bevölkerungsentwicklung ändert?
2.8 ) Welche Steuertechnischen-, sozialpolitischen und Bildungs- maßnamen mit welchen Gewichten im Bundeshaushalt halten Sie für zweckmässig um vom Aussteretrend der Bevölkerung auf einen Reproduktionsfaktor 1 zu gelangen?
3.) Was halten Sie davon, bei einer aus der unumgänglichen Föderalismusreform sowieso nutwendigen Grundgesetzänderung die Nachhaltigkeit auch im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung und die Struktur und Umfang der Bildungseinrichtungen mit besonderer Berücksichtigung der Begabtenförderung im Grundgesetz zu verankern?
4 ) Was halten Sie davon die Altersversorgung seinkünfte der Parlamentarier nicht an Richtergehältern oder dergleichen zu orientieren, sondern an der Nachhaltigkeit der von ihnen verantworteten Grundgesetzteile und Gesetze, insbesondere im Hinblick auf die Stabilisierung von Zahl und Bildungsstand der Bundesbürger.?

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Antwort von
SPD

Ihre Fragen sind ziemlich speziell und bedürfen einer intensiven und detaillierten Arbeit in dieser Materie. Ich habe mich mit den angesprochenen Themen - auch als Kommunalpolitiker in Laatzen - auseinandergesetzt, werde aber hier und heute keine ausdifferenzierten Antworten auf alle ihre Fragen geben. Ich lade zu unterschiedlichen Veranstaltungen im Wahlkreis ein, z. B. wird am 6. September Herr Dr. Gustav Horn vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (Düsseldorf) zu Gast sein. Vielleicht wollen Sie und auch andere Interessierte daran teilnehmen. Viele der angesprochenen Fragen können wir dort sicher eruieren.

1: Ich bin seit 15 Jahren kommunalpolitisch aktiv und bringe aus diesem Bereich Erfahrungen mit, die ich auch in die Parlamentsarbeit einbringen möchte, wenn es z.B. um die Stärkung der Kommunen im Rahmen der Föderalismusdiskussion geht. Zudem beschäftige ich mich als Anwalt mit dem Sortenschutz und bin in dieser Eigenschaft mehrfach als Sachverständiger des Agrarausschusses des Bundestages und des Europäischen Parlaments gewesen. Im Rahmen des Verbraucherschutzes möchte ich diese Erfahrungen einbringen.

2. Die Frage der Verschuldung wird nach meiner Einschätzung vor allem von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen. Nicht zu vernachlässigen ist jedoch die Diskussion über den grundsätzlichen Staatsaufbau (Föderalismusdiskussion).

Ich möchte die finanzpolitischen Diskussionen zunächst nicht an Quoten, Prozentsätze etc. diskutieren.

Zunächst brauchen wir die grundsätzliche Diskussion über die Aufgaben. Ich trete für gute staatliche Bildungseinrichtungen, für eine angemessene Gesundheitsversorgung, für die Gewährleistung wichtiger Einrichtungen der Infrastruktur vor Ort etc. ein, so dass auch die Einnahmeseite gewährleistet sein muss.

3. Die Verankerung der Begabtenförderung im Grundgesetz halte ich nicht für notwendig. Die Diskussion über die Qualität der staatlichen Bildungseinrichtungen habe ich bereits in der Antwort an Frau Neunelf als Schwerpunkt angesprochen.

4. Den von Ihnen angesprochenen Bemessungsfaktor halte ich nicht für praktikabel. Die Diskussion über Altersversorgung wird dagegen fortgesetzt werden. Dass dabei Abgeordneten keine Sonderrolle zukommen kann, ist für mich selbstverständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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