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Setzt sich die SPD gegen Honorarkürzungen von Psychotherapeut*innen ein?

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Matthias Miersch
SPD
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Frage von Katia R. •

Setzt sich die SPD gegen Honorarkürzungen von Psychotherapeut*innen ein?

Ich bin gerade sehr enttäuscht von der fehlenden Reaktion der SPD (Ausnahme: Fraktion Thüringen) auf die geplanten Honorarkürzungen und rätsele über die Motive. In den letzten Jahren haben sich die Anfragen von Patient*innen vervielfacht. Die Patient*innen kommen mit starken psychischen Problemen. Die politische Krisen der letzten Jahre haben Einfluss auf die Art, wie Patient*innen ihren Alltag verarbeiten, nämlich vor dem Hintergrund eines allgemeinen Bedrohtheitsgefühls.
Ich helfe diesen Patient*innen, wieder klarzukommen. Vor dem Hintergrund gestiegener Praxiskosten kommt mir die geplante rückwirkende (!) Gehaltskürzung (denn faktisch handelt es sich darum), welche bei laufenden Nebenkosten (Praxiskosten, Versicherungen, Kreditzahlungen) dermaßen in meine Daseinsvorsorge eingreift, dass ich mir existenzielle Sorgen mache, wie ein Schlag in die Magengrube vor. Kann ich überhaupt noch vorausplanen oder wird die Abwertung meines Berufes weitergehen? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie Dank für Ihre Frage und die klare Schilderung Ihrer Situation. Ihre Sorgen kann ich gut nachvollziehen. Gerade weil viele Menschen in Krisenzeiten schnelle und verlässliche Hilfe brauchen, ist eine stabile psychotherapeutische Versorgung für mich ein zentrales Anliegen.

Zur Einordnung: Entscheidungen über Leistungsumfang und Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Deutschland in der gemeinsamen Selbstverwaltung getroffen. Die Honorarhöhen verhandeln GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bewertungsausschuss; kommt dort keine Einigung zustande, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss mit unparteiischem Vorsitz. Das Bundesministerium für Gesundheit übt darüber die Rechtsaufsicht aus, prüft also die Gesetz- und Rechtskonformität, ersetzt aber nicht die fachliche Abwägung der Selbstverwaltungspartner.

Im konkreten Fall gehen die Bewertungen der Beteiligten auseinander. Während der GKV-Spitzenverband die Anpassung mit Daten begründet, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Kürzung und hat rechtliche Schritte angekündigt. Grundsätzlich steht beiden Seiten der Rechtsweg offen.

Unabhängig davon nehmen wir mögliche Auswirkungen auf die Versorgung sehr ernst. Viele Patientinnen und Patienten warten schon heute lange auf Therapieplätze. Die SPD-Bundestagsfraktion hat das Gesundheitsministerium deshalb um eine zeitnahe Darstellung gebeten, welche Folgen der Beschluss für die Versorgung haben kann, wie die rechtliche Prüfung erfolgt und welche Schritte ergriffen werden, falls sich Versorgungsnachteile abzeichnen. Klar ist für mich: Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der GKV dürfen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung nicht verschlechtern.

Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich vereinbart, die Versorgung im Bereich psychischer Gesundheit zu stärken und den Zugang zur Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns maßgeblich. Wir werden die Antworten des Ministeriums sorgfältig prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung verlässlich und langfristig gesichert bleibt.

Sehr geehrte Frau R., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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