Stimmen sie der automatischen kopplung des rentenalters an die lebenserwartung zu? Ja oder nein
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie Dank für Ihre Frage zur geplanten Rentenreform. Sie greifen einen einzelnen Punkt aus den 33 Punkten der Kommission zur Rentenreform in einem Satz heraus. Die Frage lässt sich allerdings nicht in einem Satz beantworten, weil die Sache, wie häufig, so simpel nicht ist. Grundsätzlich ist es so, dass die Rente für die kommenden Generationen dauerhaft nicht finanzierbar ist, wenn die durchschnittliche Rentenbezugsdauer immer weiter steigt und die Zahl der Beitragszahler pro Rentner weiter sinkt. Prinzipiell muss daher bei steigender Lebenserwartung auch das Renteneintrittsalter in gewissem Maße steigen, wie es bei der "Rente mit 67" schon seit 2012 der Fall ist. Die aktuelle Frage ist, wie es nach 2031, dem Erreichen der Rente mit 67, weitergehen soll. Die Rentenkommission hat dazu einen Vorschlag gemacht, in welchem Verhältnis eine steigende durchschnittliche Lebenserwartung sich künftig auf das gesetzliche Renteneintrittsalter auswirken soll und wie das in eine Vielzahl anderer Maßnahmen bei der Rente eingebettet werden könnte. Die Vorschläge erscheinen mir als Gesamtpaket zunächst einmal ausgewogen. Aber bisher handelt es sich eben nur um Vorschläge einer Kommission. Erst im Gesetzgebungsverfahren wird sich zeigen, wie diese im Detail umgesetzt werden können. Und erst auf Basis eines konkreten Gesetzentwurfes kann ich als Abgeordnete eine seriöse Einschätzung treffen, ob ich dem zustimme, oder eben nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil MdB
