Wie positionieren Sie sich zu der Anweisung des Wirtschaftsministeriums an die BAFA das Lieferkettengesetz nur im Falle von "besonders gravierenden" Verstößen anzuwenden?
Sehr geehrte Frau Heil,
Das CDU geführte Wirtschaftsministerium hat die BAFA angewiesen, das Lieferkettengesetz nur im Falle von "besonders gravierenden" Verstößen gegen das Menschenrecht anzuwenden. Wie positionieren Sie sich zu dieser gesetzes- und verfassungswidrigen Anweisung?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Um Unternehmen kurzfristig und in der Übergangszeit bis zur Umsetzung der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) in nationales Recht zu entlasten und Rechtssicherheit zu schaffen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - das für die Durchsetzung und Kontrolle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angewiesen, bei der Anwendung des Gesetzes die Prüfung der Unternehmensberichte einzustellen und Bußgelder weisungsgemäß nur noch bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu verhängen. Sobald die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt worden ist, gelten dessen Sanktionsmechanismen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil
