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Ist Ihnen bewusst, dass der geplante Gesetzesentwurf des GKV-BstG im Bereich der ambulanten Psychotherapie zu einer deutlich schlechteren Versorgung psychisch Erkrankter führen würde?

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Melanie Bernstein
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Frage von Gesa P. •

Ist Ihnen bewusst, dass der geplante Gesetzesentwurf des GKV-BstG im Bereich der ambulanten Psychotherapie zu einer deutlich schlechteren Versorgung psychisch Erkrankter führen würde?

Sehr geehrte Frau Bernstein,
der Gesetzesentwurf des GKV-BstG würde eine deutliche Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung bedeuten. U.a. ist vorgesehen, die Psychotherapie wieder zu budgetieren, indem sie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufgenommen werden soll. Ich zähle zu den vielen PsychotherapeutInnen, die mit einem hälftigen Versorgungsauftrag arbeiten. Die Budgetierung in der jetzt diskutierten Form hätte zur Folge, dass ich ca. 1/3 meiner Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte streichen müsste. Schon jetzt gibt es einen sehr hohen Bedarf und lange Wartezeit für Therapieplätze. Nachweislich reduziert der Zugang zu Psychotherapie Arbeitsunfähigkeitszeiten und verhindert stationäre Aufenthalte und Frühberentungen - spart damit also Kosten. Die Verschlechterung des Zugangs zu ambulanter Psychotherapie wird dementsprechend hohe Folgekosten nach sich ziehen und außerdem das persönliche Leid von Betroffenen weiter erhöhen.

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