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Ist Ihnen bewusst, dass der geplante Gesetzesentwurf des GKV-BstG im Bereich der ambulanten Psychotherapie zu einer deutlich schlechteren Versorgung psychisch Erkrankter führen würde?

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Melanie Bernstein
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Frage von Gesa P. •

Ist Ihnen bewusst, dass der geplante Gesetzesentwurf des GKV-BstG im Bereich der ambulanten Psychotherapie zu einer deutlich schlechteren Versorgung psychisch Erkrankter führen würde?

Sehr geehrte Frau Bernstein,
der Gesetzesentwurf des GKV-BstG würde eine deutliche Verschlechterung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung bedeuten. U.a. ist vorgesehen, die Psychotherapie wieder zu budgetieren, indem sie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufgenommen werden soll. Ich zähle zu den vielen PsychotherapeutInnen, die mit einem hälftigen Versorgungsauftrag arbeiten. Die Budgetierung in der jetzt diskutierten Form hätte zur Folge, dass ich ca. 1/3 meiner Behandlungsplätze für gesetzlich Versicherte streichen müsste. Schon jetzt gibt es einen sehr hohen Bedarf und lange Wartezeit für Therapieplätze. Nachweislich reduziert der Zugang zu Psychotherapie Arbeitsunfähigkeitszeiten und verhindert stationäre Aufenthalte und Frühberentungen - spart damit also Kosten. Die Verschlechterung des Zugangs zu ambulanter Psychotherapie wird dementsprechend hohe Folgekosten nach sich ziehen und außerdem das persönliche Leid von Betroffenen weiter erhöhen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer persönlichen Situation.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuell diskutierten Maßnahmen bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten große Sorgen auslösen, insbesondere vor dem Hintergrund bereits bestehender hoher Nachfrage und langer Wartezeiten.

Zur Einordnung: Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung erfolgt im System der gemeinsamen Selbstverwaltung, insbesondere durch den Bewertungsausschuss von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Anpassungen können sich dabei je nach Praxiskonstellation unterschiedlich auswirken.

Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die vorgesehenen Maßnahmen werden intensiv beraten und auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung sorgfältig geprüft. Für mich ist dabei zentral, dass die Versorgung von Patientinnen und Patienten weiterhin verlässlich sichergestellt bleibt.

Ihre Hinweise aus der Praxis sind dabei ein wichtiger Bestandteil der laufenden Beratungen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Bernstein

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