Frage an Melanie Huml bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Melanie Huml
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Frage von Edith T. •

Frage an Melanie Huml von Edith T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mein ehemaliger Pflegesohn hat vor einem Jahr in Freising eine Ausbildungsgenehmigung zum Friseur beantragt. Obwohl er extern 2017 den Quali erfolgreich abgelegt hat. Sprachniveau B1 von der Berufsschule bestätigt hat. Wurde sein Antrag abgelehnt, seine Indentität sei nicht nachgewiesen. (schriftlich existiert ein Vermerk vom BAMF, Identität geklärt, Shiraz/Iran von Inpol als Geburtsort bestätigt, weitere Papiere nicht notwendig?) Mittlerweile liegt seine beglaubigte Taskira vor, der Pass wurde am 04.06.18 beantragt. In dieser Woche sollen die Bescheide von AA Freising versandt werden. Nächste Woche soll die Ausbildung beginnen. Wie vor einem Jahr führt die späte Bescheidung dazu, dass die Ausbildungsverhältnisse nicht angetreten werden können, der Klageweg so spät greift, dass es zu spät ist.
Warum werden hier tausende € erst in die Integration investiert, um sie dann zu boykottieren? Die Betriebe brauchen Nachwuchs und Mitarbeiter, die jungen Männer wollen arbeiten, nicht länger dem Staat zur Last fallen. Eine Ausbildungserlaubnis für nicht einmal 30% der Anträge kann keinen zufrieden stellen. Keinen Asylanten, keinen Unternehmer und auch keinen Wähler. Warum wird hier erfolgreiche Integration verhindert und unnötige Kosten verursacht ?

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CSU

Sehr geehrte Frau T.,

für Ihr persönliches Engagement danke ich Ihnen sehr herzlich. Mein Kollege Dr. Florian Herrmann hat Ihnen bereits versichert, sich über das Verfahren Ihres ehemaligen Pflegesohns näher zu informieren und Ihnen dann Rückmeldung zu geben.

Zur sogenannten „3+2-Regelung“ (3 Jahre qualifizierte Berufsausbildung, plus anschließend 2 Jahre Aufenthaltserlaubnis) möchte ich gerne noch etwas ergänzen. Bislang konnte diese Regelung - aufgrund der einjährigen und damit zu kurzen Ausbildungsdauer - nicht bei Asylbewerbern angewendet werden, die den Beruf des Pflegehelfers erlernen, also zum Beispiel eine schulische Ausbildung zum „Pflegefachhelfer Altenpflege“ absolvieren.

Im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung „3+2-Regelung“ bei staatlich anerkannten Helferberufen, habe ich mich mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann darauf verständigt, dass bei schulischen Pflegehelferausbildungen ab sofort die Weiterführung zur Pflegefachkraft auch nach Ablehnung eines Asylantrags grundsätzlich möglich ist. Eine Duldung soll nun weitergehend auch zur Fortführung von kürzeren Helferausbildungen im Pflegebereich erteilt werden können, wenn eine qualifizierte Berufsausbildung anschlussfähig ist. Wichtig ist, dass die bisherige Ausbildung erfolgversprechend verlaufen ist und der Asylbewerber keine Straftat begangen hat.

Grundsätzlich sind die Zuwanderung zu Erwerbstätigkeitszwecken einerseits und die Asylzuwanderung andererseits voneinander zu trennen, weil sie zwei unterschiedliche Sachverhalte betreffen, die nicht vermengt werden sollten. Während die Zuwanderung zu Erwerbstätigkeitszwecken sich im Wesentlichen am Bedarf unserer Volkswirtschaft ausrichtet, sind für die Asylzuwanderung ausschließlich bestimmte Verfolgungsgründe oder bestehende Gefahren im Herkunftsland maßgeblich. Zugleich werden die Pflegehelferberufe in unserer Gesellschaft immer wichtiger, wir suchen händeringend Fachkräfte. Daher ist es nur vernünftig, wenn wir engagierten Asylbewerbern, die sich in einer solchen Pflegeausbildung befinden, eine Perspektive geben.

Sehr geehrte Frau T., ich gebe Ihnen Recht, dass die Asylverfahren teilweise noch zu lange dauern. Gleichzeitig darf die Entscheidung über den Schutzstatus eines Menschen nicht übereilt getroffen werden. Um rechtsstaatlich einwandfreie und zugleich zügige Verfahren zu gewährleisten, bauen wir in Bayern ein Landesamt für Asyl auf, das zum 1. August seine Arbeit aufgenommen hat. Wir stellen in Bayern 100 neue Verwaltungsrichter ein und bündeln schon in den sogenannten Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-(ANKER-)Einrichtungen alle wesentlichen Behörden, inklusive Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte.

Auf einem guten Weg sind wir auch bei der Integration anerkannter Flüchtlinge. Ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz spielt hierbei eine ganz zentrale Rolle, weshalb ich hierauf noch näher eingehen möchte. Mein Kollege, Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann, hat sich bei der ersten Bayerischen Integrationskonferenz vor einigen Wochen mit Vertretern der Wirtschaft, der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände besprochen.

Grundsätzlich funktioniere bei uns die Integration von Flüchtlingen in Arbeit deutlich besser als in anderen Bundesländern. Statt bundesweit 12,2 sind in Bayern nur 6,2 Prozent der ausländischen Bevölkerung arbeitslos. Das politische Ziel "60.000 erfolgreichen Arbeitsmarktintegrationen bis Ende 2019" ist längst übertroffen, mittlerweile konnten bereits und 150.000 Flüchtlinge in Arbeit (64.500), Ausbildung (8.000) und Praktika (70.000) vermittelt werden.

Sehr geehrte Frau T., hinsichtlich der Integration haben wir meines Erachtens gute Fortschritte gemacht und werden auch nicht nachlassen, sondern bemühen uns um weitere Verbesserungen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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