Würden Sie sich für die Prüfung eines AfDverbots beim zuständigen Bundesverfassungsgerichts einsetzen?

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Melanie Huml
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Frage von Gisela R. •

Würden Sie sich für die Prüfung eines AfDverbots beim zuständigen Bundesverfassungsgerichts einsetzen?

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Sehr geehrte Frau R.!

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Bitte, dass ich mich für ein Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht einsetze.

Die AfD ist aus meiner Sicht eine Gefahr für Deutschland! Die Partei schadet mit ihren politischen Positionen nicht nur massiv dem Wohl unseres Landes, sondern wir beobachten auch eine fortschreitende Radikalisierung sowohl bei den Personen als auch im Programm der AfD. Wir stehen für eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus und begrüßen es daher, dass die AfD, die aus unserer Sicht teilweise als rechtsradikal einzustufen ist, zumindest in Teilen auch vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wir sehen mit großer Sorge, in welcher Weise sich Mitglieder, aber auch hochrangige Funktionäre dieser Partei äußern, Hass und Hetze verbreiten und unsere demokratische Ordnung verächtlich machen.

Ob eine Partei als verfassungsfeindlich eingestuft und damit verboten wird, entscheidet in unserem Rechtsstaat ausschließlich das Bundesverfassungsgerichts. Wer aber eine politische Initiative für ein Verbot der AfD ergreifen will, muss bedenken, dass unser Grundgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung hohe Anforderungen an ein solches Parteiverbot stellen:

Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben. Würde ein Verbotsantrag wegen der unzureichenden Voraussetzungen vor Gericht scheitern, würde die AfD ein solches Gerichtsurteil als Ausweis ihrer angeblichen Verfassungstreue ausschlachten und davon am Ende noch profitieren.

Viel wichtiger ist es, dass wir die Probleme angehen, die zahlreiche Wählerinnen und Wähler derzeit dazu motivieren, ihre Stimme der AfD zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

 

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