Weshalb wir der Coronabonus bei Alleinerziehenden auf sonstige sozial Leistungen angerechnet?
Sehr geehrte Frau S.
wie kann es sein, dass bei Alleinerziehende die einen Coronabonus erhalten haben, dieser auf sonstige sozial Leistungen angerechnet wird. Im aktuellen Fall hat unsere Tochter die als med. Assistentin arbeitet und somit als alleinerziehende Mutter stark von der Corona Problematik betroffen ist, nach Erhalt des Coronabonus eine Forderung zur Rückzahlung finanzieller Unterstützungen erhalten. Das kann so ja nicht gewollt sein. Gutverdienende die ebenfalls einen Coronabonus erhalten haben, bekommen diesen steuerfrei zusätzlich und sozial schwächer gestellte die zudem noch im medizinischen Bereich arbeiten bekommen den Bonus und dieser wird sogleich wieder abgezogen. Das finde ich absolut unsozial und kann so keinesfalls richtig sein.
Hiermit bitte ich Sie um Klärung des Sachverhaltes.
Vielen Dank für ihre Unterstützung .
Mit freundlichen Grüßen
Heike Miltenberger
Sehr geehrte Frau M.,
Vielen Dank für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema und schon mal meinen herzlichen Dank für Ihre Tochter und ihren Einsatz in der Pandemie. Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum Arbeitslohn zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2021 ausgezahlt wurden. Sie sagen außerdem richtigerweise, dass Gutverdienende ebenfalls einen Coronabonus erhalten haben. Allerdings wird dieser ab einem gewissen Jahreseinkommen von Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt sind, über die nächste Steuererklärung vom Fiskus zurückgenommen. Somit bekommen Gutverdienende den Bonus nicht steuerfrei zusätzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Melis Sekmen