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Kommt die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen noch? Und falls ja: Wird sie auch für Bestandsbeamte gelten oder zumindest eine Härtefallregelung für Beamte geben, wie in Schleswig Holstein.

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Meral Thoms
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Dirk M. •

Kommt die pauschale Beihilfe in Nordrhein-Westfalen noch? Und falls ja: Wird sie auch für Bestandsbeamte gelten oder zumindest eine Härtefallregelung für Beamte geben, wie in Schleswig Holstein.

Die Einführung der pauschalen Beihilfe wird in Nordrhein-Westfalen seit langer Zeit angekündigt. Gleichzeitig steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich an. Beamte, die gesetzlich versichert sind und nicht in die private Krankenversicherung wechseln können, werden mit diesen steigenden Kosten von ihrem Dienstherrn, dem Land Nordrhein-Westfalen, weiterhin allein gelassen.

Glauben Sie vor diesem Hintergrund wirklich, dass diese Beamten und ihre Familien künftig noch einmal die Union oder die Grünen

wählen werden, wenn sie Monat für Monat auf ihrem Konto sehen, welche finanziellen Belastungen ihnen entstehen – gerade im Hinblick auf die Landtagswahlen im nächsten Jahr? Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Parteien die Problematik ebenfalls erkannt haben und sich mittlerweile glaubwürdiger für eine faire Lösung und gegen eine Benachteiligung vorerkrankter Bestandsbeamter einsetzen.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten.

Uns ist sehr bewusst, dass Menschen beispielsweise mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen wegen der Risiko-Berücksichtigung bei den Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherungen häufiger freiwillig gesetzlich krankenversichert sind und – anders als privat Krankenversicherte – ihre Versicherungsbeiträge vollständig selbst zahlen müssen. Diese Beiträge können eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.

Deshalb setzen wir uns seit Längerem für die Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.

In einem ersten Schritt ist nun eine Härtefallregelung geplant. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen - weitere Maßnahmen“ (LT-Drs. 18/5099) sieht in § 75 Landesbeamtengesetz vor, einen Zuschuss von maximal 100 Euro monatlich zu den Beiträgen für die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung zu ermöglichen - in besonderen Härtefällen. Dies betrifft Fälle, „in denen die Beiträge für die Krankenversicherung oder für die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft im Sinne des § 176 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Einzelfall eine übergebührliche Belastung darstellen, die nach objektiven Gesichtspunkten nicht zumutbar erscheint“ (s. Besonderer Teil). Das parlamentarische Verfahren wird voraussichtlich Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Wir hätten uns auch weitergehende Maßnahmen bis hin zur Übernahme der vollen Arbeitgeberbeiträge in Höhe der Hälfte der gesamten Krankenversicherungsbeiträge sehr gut vorstellen können. Diese sind jedoch leider zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mit unserem Koalitionspartner konsensfähig.

Wir werden uns gleichwohl auch weiterhin für eine Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Beste Grüße
Meral Thoms

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