Welche Möglichkeiten haben Menschen auf der Flucht, Visa in Deutschen Botschaften außerhalb Ihres Heimatlandes zu beantragen?

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Michael Brand
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Frage von Nina B. •

Welche Möglichkeiten haben Menschen auf der Flucht, Visa in Deutschen Botschaften außerhalb Ihres Heimatlandes zu beantragen?

Sehr geehrter Herr Brand! Normalerweise müssen Visa für Deutschland ( bzw für den Schengenraum) in deutschen Botschaften im Heimatland oder im Wohnsitzland beantragt werden. Was ist, wenn jemand zwar die Vorraussetzungen für ein Visum für Deutschland erfüllt, aber aus dem Heimatland fliehen musste und dann natürlich auch nicht so einfach ein Wohnsitzland hat? Gibt es die Möglichkeit, eine humanitäre Ausnahme zu beantragen, wo die deutsche Botschaft berücksichtigt, dass der Antragsteller nachweisbar nicht in die deutsche Botschaft im Heimatland gehen kann? Ich meine den Fall, dass der Antragsteller auch nicht aus einem Land stammt, für dessen Staatsbürger bereits festgelegt ist, in welchen anderen Ländern die Menschen in deutschen Botschaften Visa beantragen können? Ich frage nicht nach humanitären Visa. Mit freundlichem Gruß, Nina B.

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Sehr geehrte Frau B.

wir haben uns für Sie erkundigt und haben folgende Informationen für Sie, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen. 

Ein Visum ist bei der deutschen Auslandsvertretung in diesem Land zu beantragen, in dem die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Hier entscheidet also der tatsächliche Wohnsitz; in der Regel ist dieser der Ort, an dem man arbeitet oder lebt. Zudem wird von gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Regel dann gesprochen, wenn man mindestens 6 Monate an diesem Ort der Antragstellung, auch außerhalb des eigenen Landes, lebt. 

So wäre es z.B. möglich, dass nach Pakistan ausgereiste afghanische Staatsbürger bei der deutschen Botschaft bzw. in den Konsulaten in diesen Ländern ein Visum beantragen können, insofern die Voraussetzungen für die Erteillung eines Visums gegeben sein sollten. Weiterführende Informationen zum Beispiel von Pakistan können Sie zu Visa für nicht-pakistanische (z.B. afghanische) Staatsbürger auch unter folgender Internetadresse finden: https://pakistan.diplo.de/pk-en/service/-/2208620. Für andere Länder finden sich diese Informationen auf den Webseiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Brand

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