Wer entscheidet (bzw. hat entschieden) über die Realisierung der in der Anlage zur Drucksache 20/9176 aufgelisteten Projekte?

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Michael Brand
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Frage von Diana B. •

Wer entscheidet (bzw. hat entschieden) über die Realisierung der in der Anlage zur Drucksache 20/9176 aufgelisteten Projekte?

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CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch. Sie sprechen mit Ihrer Frage aktuelle Projekte der Entwicklungszusammenarbeit an, zu der wir als Unionsfraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten. Gerade in Zeiten einer angespannten Haushaltslage ist es von größter Bedeutung, mit den knappen Steuergeldern sorgfältig umzugehen und ein stringentes Monitoring der Projekte zu führen. Gerade die Entwicklungspolitik, deren Arbeit nicht unmittelbar Deutschland und seinen Staatsbürgerinnen und -bürgern zugutekommt, steht dabei unter einem besonderen Rechtfertigungsdruck.

Zunächst zu den Zuständigkeiten, die Sie in Ihrer Frage thematisieren: Die grundsätzliche Ausstattung der Ministerien mit Bundesmitteln obliegt dem Bundestag, bzw. den Abgeordneten im Parlament. Dies wird grundsätzlich über die jährlichen Bundeshaushalte geregelt, bei der der Bundestag jedes Jahr neu über die (jährlichen) Summen für die einzelnen Ministerien entscheidet. Die genaue Ausarbeitung der einzelnen Entwicklungsprojekte wiederum obliegt den Ministerien, wie etwa dem Bundeswirtschaftsministerium oder - in erster Linie - dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). 

Neben dem urmenschlichen Gebot, Menschen in den prekärsten Situationen zu helfen, sowie aktiv Krisenprävention zu betreiben (um z.B. Fluchtbewegungen zu verhindern), dient die Entwicklungszusammenarbeit auch dem Aufbau politischer Partnerschaften und der Anbahnung von Wirtschaftsbeziehungen. Dies nicht zuletzt, um sich gegenüber den diktatorischen Systemkonkurrenten, wie etwa China und Russland, Einfluss auf globaler Ebene zu sichern.

Es wird immer eine anspruchsvolle Aufgabe bleiben, in der Entwicklungszusammenarbeit zwei Aufgaben in Einklang zu bringen: Einerseits – wie es auch das Grundgesetz fordert – unserer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, andererseits das Gebot der Sparsamkeit und der guten Mittelverwendung. Es bleibt aber zugleich in unserem Interesse, zur Lösung internationaler Probleme beizutragen: Umwelt- und Klimaschutz, Hungerbekämpfung auch im Sinne der Fluchtursachenbekämpfung, Erhalt der Artenvielfalt – all das dient letzten Endes auch den Menschen in Deutschland.

Die aktuelle Bundesregierung hat aufgrund der zahlreichen Fragen zur Antwort auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einige Antworten veröffentlicht, die Ihnen vielleicht hilfreich sein können: Sie finden diese unter https://www.bmz.de/de/fragen-an-das-entwicklungsministerium 

 

Ihr

Michael Brand

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