Frage an Michael Frieser bezüglich Recht

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Michael Frieser
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Frage von Markus H. •

Frage an Michael Frieser von Markus H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Frieser,

Anfang Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 744/12 (Beschluss)) verabschiedet der vorsieht, dass künftig im Rahmen der für jeden Waffenbesitzer verpflichtenden Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungschutzbehörden eingeführt werden soll.
Meines Erachtens werden hier wieder einmal unbescholtene und als zuverlässig eingeschätzte Bürger einer zusätzlichen Überwachung unterzogen.
Können Sie mir mitteilen, wie viele legale Schusswaffen die mit Jagdschein oder WBK erworben wurden bei der NSU- Schlappe Verwendung fanden?
Des Weiteren bitte ich Sie um Ihre Stellung zu dem Gesetzesvorhaben und wie sie es bei der Abstimmung behandeln werden.

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CSU

Sehr geehrter Herr Haas,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Gesetzentwurfs zum Waffengesetz.

Durch das Gesetzesvorhaben wird es keine Überwachung oder zusätzliche Datenerhebungen geben. Die Gesetzesinitiative hat den Hintergrund, dass es Polizeibehörden bislang nicht möglich ist, festzustellen, ob ein Antragsteller bereits beim Verfassungsschutz aktenkundig ist, oder nicht.

Der Gesetzentwurf trägt ebenfalls der Gefahr durch gewaltbereite radikale Extremisten Rechnung. Letztere gelangen nicht selbst auf legalem Wege an Waffen. Es ist jedoch möglich, dass sie durch Komplizen oder Sympathisanten mit Waffen ausgestattet werden, die von letzteren auf legalem Wege erworben wurden. Auch im Falle der NSU ist diese Form der Unterstützung nicht ausgeschlossen.

Mit Hilfe der Gesetzesinitiative soll eine derartige Möglichkeit ausgeräumt werden. Durch den Datenabgleich zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird sichergestellt, dass Sympathisanten von Radikalen oder Extremisten als solche erkannt werden und ihnen kein Waffenschein ausgestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser, MdB

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