Frage an Michael Frieser bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Frieser
CSU
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Frage von Hans A. •

Frage an Michael Frieser von Hans A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Frieser,

während des Bundestagswahlkampfes 2017 ist uns ein Bus der Feser-Graf-Gruppe aufgefallen, auf der mit einem großen Porträt für Sie geworben wurde. Die Feser-Graf-Gruppe ist nach eigenen Aussagen eine der größten Automobilhandelsketten in Deutschland. Wie sieht die Kooperation zwischen Ihnen als altem und neuem Abgeordneten des deutschen Bundestages und dem großen Autohaus aus?
Ist Ihnen bewusst, dass eine solche „Zusammenarbeit“ zwischen Unternehmen und Politikern in vielen demokratischen Ländern aus gutem Grund verboten ist?

Auf Ihrer eigenen Website sind zwei Smarts als Wahlkampfmobile ebenfalls mit Ihren Porträts zu sehen. Der Vorstand eines deutschen Fahrzeugherstellers hatte vor einiger Zeit bekannt gegeben, dass man statt Parteispenden lieber mit kostenlosen Fahrzeugüberlassungen arbeiten werde. Wurden die Smarts zu regulären Konditionen gemietet oder handelte es sich hier um Parteien-Sponsoring?

Es wäre mein Wunsch, dass Sie zukünftig bei diesen Dingen etwas aufmerksamer sind. Sonst profitieren davon politische Kräfte, die wir wirklich nicht brauchen.

Mit freundlichen Grüße
H. A.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr A.,

danke für Ihre Nachricht.

Die Parteienfinanzierung ist in unserem Land gesetzlich geregelt. Unregelmäßigkeiten, die Sie offenbar mit der Setzung des Wortes "Zusammenarbeit" in Anführungszeichen andeuten möchten, weise ich strikt zurück. Sponsoring-Verträge sind eine Form wirtschaftlicher Betätigung, die den Parteien grundsätzlich erlaubt ist . Soweit sie keinen Bezug zu parteispezifischer Tätigkeit aufweist, ist sie Teil ihrer Finanzierungsfreiheit und zeigt auch den Grad ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft.

Als Mitglied des Innenausschusse nahm ich an mehreren Berichterstattergesprächen und öffentlichen Anhörungen zum Thema Parteienfinanzierung teil. Ein Sponsoringverbot wird größtenteils nicht nur abgelehnt, sondern sogar als verfassungswidrig angesehen. Ich bin in diesen Dingen also nicht wie Sie vermuten unaufmerksam, sondern habe mich ausführlich damit befasst.

Hier können Sie die Ausführungen der Sachverständigen nachlesen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/29934216_kw23_innen/201818

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw51-pa-inneres/398952

Die Smarts gehören im Übrigen meiner Frau und mir, so dass alle Ihre Befürchtungen ohnehin unbegründet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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